Kategorien
Widerruf

Vestecktes Urteil vom 11. Februar 2021 in Sachen Modelsweek

 


Das hier beklagte Model hat offenbar am 10.05.2020 einen gewerblichen Vertrag für die Veröffentlichung einer Fotochiffreanzeige in der Modelsweek beauftragt. Es wurden Fotos angefertigt doch die Beklagte bezahlte den vereinbarten Preis nicht und nahm sich einen Anwalt der alle ihre Rechte gegen die Firma Lorraine Media GmbH in Berlin geltend gemacht hat.

Anwälte verdienen damit Geld und beraten Anzeigenkunden häufig falsch, um möglichst viel am Mandanten zu verdienen. Jedoch ohne Erfolg, denn am Ende konnte das Gericht nur noch feststellen, dass die Beklagte abgetaucht ist und es nicht für nötig hält vor Gericht zu erscheinen. Viele glauben an Internet Diskussion von ahnungslosen Personen die sich in Foren auf sozialen Medien einen Scherz daraus machen, anderen zu erzählen das es sich um einen unseriösen Vertrag handeln würde und die Lorraine Media GmbH doch nie eine Klage einreichen würde, weil es Betrüger sind.

Das alles sind Lügen für die man später teuer bezahlen muss.

Da hilft auch verschwinden nicht:

„Zur mündlichen Verhandlung am 21.01.2021 erschien die Beklagte trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens und Verlegung des Termins auf Ihren Wunsch hin nicht.“

Ob es ein Widerruf, Einspruch, Widerspruch, Täuschung oder Anfechtung ist – alles ist falsch und wird zum Teil frei erfunden, nur um die Betreiberin der Modelzeitung nicht bezahlen zu müssen. Nun schaut der Rechtsanwalt in die Röhre, seine Mandantin ist weg, die Honorarrechung dürfte für lange Zeit unbezahlt liegen bleiben, das Model zeigt mit ihrer Abwesenheit, dass ihr das nunmehr völlig egal ist. Das führt zu Frust auf allen Seiten denn damit kommen zu den eigentlichen Anzeigenkosten, viele Gebühren für Anwälte und Gerichte hinzu, plus Zinsen und weitere Vollstreckungskosten die den eigentlichen Preis in wenigen Jahren verdreifachen werden.

Urteil aus Berlin (Amtsgericht Charlottenburg 218 C 235/20)

Kategorien
Widerruf

Amtsgericht Bielefeld zum Thema Widerrufsrecht und Wertersatz

 

Das Kunden der Lorraine Media GmbH bis zum heutigen Tage noch immer von Verbraucherzentralen schlecht beraten werden zeigt sich nun ein weiteres Mal vor dem Amtsgericht Bielefeld. Die mit mehreren Rechtsanwälten durchgeführte Verhandlung zeigt erneut einmal deutlich auf, dass Medien und selbsternannte Verbraucherschützer sich von Tag zu Tag unglaubwürdiger machen, denn das Widerrufsrecht hat weder für den Kunden noch für die von der Lorraine Media GmbH herausgegebene Modelsweek einen Vorteil, da der Kunde zahlen muss und durch seinen Widerruf – den er aufgrund schlechter Beratung macht – keine Chancen auf einen Karrierestart bei Modelsweek hat. Durch einen Widerruf vernichtet das Model seine eigenen Chancen, muss aber trotzdem den vollen Preis an dei Lorraine Media GmbH bezahlen so heisst es wortwörtlich:

“Dahinstehen kann, ob dem Beklagten e.in Widsrrufsrecht nach § 312 BGB zusteht, weil das Fotoshooting für ihn eine Freizeitveranstaltung dargestellt hat, auf der der streitgegenständliche Vertrag geschlossen worden ist. Denn selbst wenn er mangels Belehrung über die Widerrufsfrist den Vertrag mit der Klägerin jederzeit hätte widerrufen können, so schuldet er nach § 357 BGB iVm § 346 11 BGB aber gleichwohl Wertersatz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin im Zeitpunkt der Widerrufserklärung des Beklagten vom 04.06.2013 bereits sämtliche Leistungen – nämlich das Fotoshooting und die Fertigung der Fotochiffreanzeige – erbracht hat und dass der Wertersatz mangels anderer Anhaltspunkte nach dem vereinbarten Entgelt hierfür zu bemessen ist. Er beträgt mithin auch 498,00 Euro.”

Gewinner dieser Situation sind Anwälte der Kunden und solche der Lorraine Media GmbH. Verlierer sind die Kunden, denn obgleich die Modelsweek bereits mehrfach die Nachteile für Anzeigenkunden aufgezeigt hat, finden sich immer noch Opfer, die auf eine negative Medienberichterstattung über die Lorraine Media GmbH hereinfallen.

Nachtrag: Auch das Amtsgericht in Düsseldorf (Az 232-C-31/16) sprach am 29.06.2016 ein Urteil zum Thema Widerrufsrecht bei der Lorraine Media GmbH. Obwohl das neue Widerrufsrecht in Kraft ist fallen alte Modelsweek Verträge nicht unter die neue Gesetzeslage. Hier herrschte Klarheit, dass der Kunde kein Wertersatz an die Lorraine Media GmbH zahlen muss, denn das Widerrufsrecht war damals für alle noch verständlich.

Seit Inkrafttreten der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU herrscht Chaos und Unverständnis bei Kunden und Anbietern, denn wer sein „EU-Widerrufsrecht“ ausübt ist der Abgezockte, denn er muss Wertersatz zahlen!