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Urteil Nr. 250 Lorraine Media GmbH Widerrufsrecht!

 

Ein Bericht von Anja Drossinski


Neben Helene K. aus Gütersloh wunderten sich damals mehrere angehende Stars und Sternchen über zweifelhafte Berichterstattung nachdem sie einen Anzeigenvertrag für die Werbung als Model abgeschlossen hatten.



Bundesweit urteilten zwischen Flensburg und Garmisch in den letzten Jahren 250 Gerichte mit dem Sachverstand von 500 Juristen, bestehend aus Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im immer gleichen Tenor:

„Kein Widerrufsrecht bei Anzeigenverträgen“

Das kann kein Zufall sein!


Wer einen Vertrag mit der Lorraine Media GmbH aus Berlin abgeschlossen hatte und sich dachte Lorraine Media GmbH nicht bezahlen, bekommt keine Leistung, sondern ein Urteil mit doppelten Kosten. Bündelweise Zinsen, Mahnkosten, Verzugspauschalen, Anwaltsgebühren, Gerichts- und Pfändungskosten sind die Folge.


Wie ging das?

Die Kunst lag bei der Lorraine Media GmbH – wie durch ein Verfahren aus dem Jahr 2012 beim Landgericht Berlin Az. 50 S 22/13 bekannt wurde – und mit Beginn der Coronakriese im Jahr 2020 endete, darin Schauspieler und Fotomodelle davon zu überzeugen einen Anzeigenvertrag zur Eigenwerbung abschließen zu lassen und diese über die Medien, mit Hilfe von vermeintlichen Verbraucherschützern so zu verunsichern, dass sie glaubten nicht zahlen zu müssen.

Die von den Medien meist als “Opfer” bezeichneten bekamen anstelle einer Leistung wie z.B. eine Modelanzeige in der digitalen Zeitschrift Modelsweek meist Jahre später nur eines: Eine Klage vom Gericht und sonst garnichts.

Eine Masche aus der Zeit bevor sich die Gesellschaft durch den Virus wandelte, als die Menschen noch Träume hatten und es noch möglich war, sich als Model ohne Maske und ohne 2G+ Bedingungen fotografieren zu lassen.

Heute ist es für viele Agenturen lukrativer, staatliche Hilfen zu kassieren und anschliessend mit den Modellen in die Insolvenz zu spazieren. Ein tolles Konzept für Deutschland und die Lorraine Media GmbH aus Berlin, die sich dem Trend sicher schnell anschliessen wird.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir weitere Fakten wie AG Jever 5 C 43/21 vom 29. Dezember 2021 kostenlos zum download bereitgestellt. Fallen sie nicht auf falsche Medienberichterstattung herein prüfen sie genau, wenn sie einen Vertrag abschliessen und halten sie sich an die Bedingungen.

Wir wünschen allen Lesern ein gesundes, Corona freies Jahr 2022.

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Kein Widerrufsrecht seit 2018

 

Casting bei einer Firma und dann ist es Ihnen auch so ergangen?

Sie waren bei einem Casting und haben sich anschließend brandheisse Lügeninformationen aus dem Internet angetan?

Bei uns erfahren Sie die Wahrheit, denn wir spüren für sie wertvolle Informationen über Verträge und Widerrufsrechte auf, die im Internet von Scheinheiligen falsch dargestellt werden. Bei uns finden Sie echte Urteile und können daraus ableiten was wirklich Recht und Gesetz ist. Passen Sie auf!

Im Internet wird seit langem viel gelogen, besonders im Bereich von “Verbraucherschutz”.
Seit einigen Jahren werden auch ansonsten gewerblich Tätige angelockt, teure 0900er Nummern einer Verbraucherzentrale anzurufen um wertlose Informationen zu erhalten die auch Sie am Ende in teure und vor allem aussichtslose Prozesse mit anderen Unternehmen verwickeln sollen.

Eine ganze Branche bereichert sich daran, vor allem Verbraucherschützer und abgehalfterte Rechtsanwälte.
Auch in diesem Fall wurde ein Kunde der Lorraine Media GmbH durch die Märchen eines Verbraucherschützers auf den Leim geführt. Man hat ihm geraten nicht zu zahlen -in der Folge müssen nun 598 Euro und 9% Zinsen bezahlt werden und zwar rückwirkend. Hinzu kommen Kosten für das Gerichtsverfahren, die Mahnkosten und doppelte Anwaltsgebühren, da der Kunde nicht nur seinen eigenen hochgradig seriösen Anwalt bezahlen muss, der ihn sehenden Auges in eine solche Horrorauseinandersetzung geführt hat. Und obendrein natürlich auch noch die Anwälte der Modelsweek. Das macht dann 1.200 Euro und mehr.

Das alles nur, weil er auf einen vermeintlich seriösen Rat eines hinterhältigen Verbraucherschützers gehört hat, der sich nun über die Dummheit des Kunden kaputt lacht weil er auf den unseriösen Trick hereingefallen ist, sich an eine Person zu wenden, die mit teuren 0900er Nummern ihr Unwesen treibt und versucht auf eine ganz perfide Art und Weise massenhaft falsche Informationen zu verbreiten.

Unsere Informationen basieren hingegen auf echten Urteilen deren Wahrheit sie bei Gericht nachprüfen können. Hier finden Sie hunderte solcher Dokumente die Ihnen helfen werden hohe Prozess und Anwaltskosten zu sparen. Das Urteil des Amtsgerichts Münster (AG Münster 7 C 486/18 vom 28. August 2018) können Sie kostenlos hier herunterladen.

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Zeugen kosten Geld

 

Wer vor Gericht anfangem will Märchen zu erzählen, der braucht gute Zeugen.

Sicher es gibt immer mehr Leute die sich für soetwas einspannen lassen, jedoch bleibt immer zu beachten, dass in Zivilprozessen auch das Gericht eine Zahlung vom Beklagten verlangen kann. So geschehen in Wiesbaden.

“Das Gericht hat die Ladung des von der Beklagten zum Beweis dieser Behauptung benannten Zeugen XXXXX von der Zahlung eines Auslagerivorschusses abhängig gemacht. Die Beklagte hat den Vorschuss
innerhalb der gesetzten Frist nicht gezahlt. Auch nachdem das Gericht der Beklagten eine letzte Frist bis zum 10.02.2017 zur Zahlung gesetzt hat und angekündigt hat, den Termin zur mündlichen Verhandlung bei Nichtzahlung aufzuheben und nach Lage der Akten zu entscheiden, wurde nicht gezahlt, so dass der nur für die. Beweisaufnahme bestimmte Termin aufzuheben und eine Entscheidung nach Aktenlage zu treffen war.”

Am Ende merken auch die Rechtsanwälte, dass sie bei derartigen Mandanten immer wieder auf Honorarrechnungen sitzen bleiben. Es wird einfach garnichts gemacht und die offenbar unmündigen Verbraucher beginnen zu lügen was das Zeug hergibt. Ein Spektakel welches sich über Monate hingezogen haben muss. Mehr gibts im Urteil des AG Wiesbaden 92 C 1369/16