Kategorien
Widerruf

Widerrufsrecht erloschen

 

Digitale Inhalte bei Modelsweek


Das Widerrufsrecht ist erloschen, nachdem die Beklagte nach vorgehender
Belehrung über das Widerrufsrecht der sofortigen Ausführung des Vertrags durch den Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat (§§ 312 fAbs. 3, 356 Abs. 5 BGB).

Die Beklagte ist ausweislich der von ihr unterschriebenen Erklärung vom 24.06.2017 (An!. K2) bei Vertragsabschluss und Erteilung des Auftrags ausdrücklich über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Sie ist darüber hinaus aber auch darüber belehrt worden und hat dies durch doppelte Unterschrift bestätigt, dass sie ausdrücklich zustimme, dass mit der Ausführung des Vertrages und vor Ablauf der Widerrufsfrist
begonnen werde. Sie hat dabei bestätigt, dass ihr bekannt und sie damit  das Widerrufsrecht verliere.


Kostenlos können Sie sich informieren und erhalten hier eine Kopie der  Entscheidung des AG Hamm 28 C 137/18 vom 04.12.2018





Kategorien
Widerruf

Aus Einspruch wird Widerspruch

 

Einspruch, Einspruch, Einspruch…

Wenn das Model einen Einspruch macht wird das vom Gericht wie ein Widerspruch behandelt

 

Infolgedessen muss das Model nicht nur die Anzeigenvergütung und die Mahnkosten zahlen, sondern auch noch die Gerichtskosten, denn es kommt zu einer teuren Verhandlung die alle zu den Lasten des oder der Beklagte/n gehen.

Ein Muster für eine deratige Sachlage ist das Urteil des AG Winsen 20 C 209/18, was sie hier zur Information kostenlos herunterladen können.

Dort heisst es: “Aufgrund des als Einspruch gegen den am 06.02.2018 zugestellten Vollstreckungsbescheid vom 31.01.2018 zu wertenden Widerspruchs der Beklagten, eingegangen bei Gericht am 13.02.2018, ist der Prozess in die Lage Erlass des Vollstreckungsbescheides versetzt §§700, 342 ZPO, Der Einspruch istnämlich zulässig, er ist form- und fristgemäß im Sinne der §§700, 338ft, ZPO eingelegt worden.

Damit wird das streitige Verfahren eröffnet und das Model darf nun auch die Kosten der Anwälte zahlen. Einer von vielen Tipps der gern von Verbraucherschützer verbreitet werden, um Fotomodelle und Werbetypen in aussichtslose Prozesse zu verwickeln. So meint das Gericht:

“Jedoch hat der Einspruch in der Sache wenig Erfolg”…und ” Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszins waren anzuerkennen”

Denn üblicherweise handelt es sich bei den Forderungen um Ansprüche aus den

Gewerblichen Daueranzeigenaufträgen zur selbstständigen/beruflichen Tätigkeit als Model

Es sind keine Verbrauchergeschäfte und deshalb werden 9% Zinsen fällig.

Nicht ohne Grund werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrfach in grosser Schrift erklärt (nicht im Kleingedruckten). In den für alle ganz transparenten Anzeigenverträgen heisst es:

“Der Auftrag dient dazu, die professionelle Vermarktung des Anzeigenauftraggebers bzw. das Model / den Künstler zu fördern und bei kommerziellen Agenturen, Bildnutzern, Fotografen etc. Interesse zu wecken, den Anzeigenauftraggeber bzw. das Model / den Künstler für Foto- oder Filmaufträge zu kontaktieren. ”

§§ 288 Abs. 2 BGB
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Wer einen Anzeigenauftrag bei Modelsweek schaltet der kann das nicht als Verbraucher, denn er will mit seiner Anzeige Gewinn erzielen. Seine Absicht ist ganz klar und ausschliesslich gewerblicher Natur, auch wenn der Vater seine Tochter gern als Fotomodell vermarktet – oder der Vater seinen Sohn zum Fussballstar machen möchte und dafür entgeltliche Verträge schliesst, dann übernimmt der Vater das Management und schliesst die Verträge in seinem Namen. Sollte der Sohn dann Aufträge oder Spielverträge erhalten, gegen Honorar, dann sind das Einkünfte die der Vater erklären muss und dann auch Steuern zahlen.