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Widerruf

Widerrufsrecht erloschen

 

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Das Widerrufsrecht ist erloschen, nachdem die Beklagte nach vorgehender
Belehrung über das Widerrufsrecht der sofortigen Ausführung des Vertrags durch den Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat (§§ 312 fAbs. 3, 356 Abs. 5 BGB).

Die Beklagte ist ausweislich der von ihr unterschriebenen Erklärung vom 24.06.2017 (An!. K2) bei Vertragsabschluss und Erteilung des Auftrags ausdrücklich über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Sie ist darüber hinaus aber auch darüber belehrt worden und hat dies durch doppelte Unterschrift bestätigt, dass sie ausdrücklich zustimme, dass mit der Ausführung des Vertrages und vor Ablauf der Widerrufsfrist
begonnen werde. Sie hat dabei bestätigt, dass ihr bekannt und sie damit  das Widerrufsrecht verliere.


Kostenlos können Sie sich informieren und erhalten hier eine Kopie der  Entscheidung des AG Hamm 28 C 137/18 vom 04.12.2018