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Widerruf

Modelsweek Vertrag ist einer unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen

 


Weiteres Urteil aus dem Oktober 2021

Es gibt kein Widerrufsrecht wenn auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Wenn das aber nicht der Fall ist dann gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht, weil es sich bei diesen Geschäften immer nur um ein Unternehmergeschäft handelt.

Eine sich ringsum bekräftigte Rechtssprechung hat sich im Bundesgebiet durchgesetzt wie erneut ein aktuelles Beispiel aus Kiel zeigt.

Nach dem Vertragsinhalt schuldet die Lorraine Media GmbH eine digitale Fotoserie und eine digitale Anzeige in der Rubrik Fotomodel. Diese Leistungen werden ganz offensichtlich und nachprüfbar von der Berliner Werbeagentur zuverlässig erbracht.

Eine solche Tätigkeit ist aber eine gewerbliche Tätigkeit, die auch wenn sie nur als Nebenerwerb aufgenommen werden soll, einer unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen ist.

Die Anzeigenkundin der Lorraine Media GmbH aus Berlin trat bei Zeichnung des Vertrages als zumindest angehende Unternehmerinnen auf diesen Gewerbezweig auf, sodass sie dem Unternehmerbegriff des § 14 BGB unterfällt.

Die Schaltung einer Anzeige dient grundsätzlich dazu, unmittelbar am Markt tätig zu werden und nicht die Modelsweek zu kündigen. Es sollen Kunden und entsprechende Verträge eingeworben werden, sodass dieses Rechtsgeschäft mehr nicht nur als Vorbereitungshandlung für gewerbliche Tätigkeit angesehen werden kann.

Download AG Kiel Az 106 C 169/21

2 Antworten auf „Modelsweek Vertrag ist einer unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen“

 

Sie machen das ganz geschickt, haben Beziehungen zur Presse. Die Medien und seitjeher die Verbraucherschützer berichten immer so, dass die Leute glauben sie hätten das Widerrufsrecht und müssen in Deutschland nichts bezahlen. Dann gibt es Leute die darauf reinfallen. Indem Sie nicht zahlen verdoppeln und manchmal verdreifachen sich die Kosten ohne das die Agentur auch nur einen Finger krum macht. Die Dummen sind dann immer diejenigen, die nicht bezahlt haben, sich dann eine Gerichtsverhandlung einfangen und dabei nicht nur die Veröffentlichung der Fotoanzeige bezahlen dürfen, sondern auch noch die ganz überraschende Zusatzkosten wie Klagekosten, Mahngebühren, Gerichtskosten, Anwälte, Zinsen, Vollstreckungskosten und so weiter. Klug gemacht, am Ende können die immer sagen wir haben ihnen ja nicht gesagt das sie nicht zahlen sollen, das waren dann immer die anderen.

In Deutschland gibt es wohl niemanden mehr der die Masche nicht kennt, zig Urteile gibt es in denen die Gläubigen dann eines besseren belehrt wurden. Und nächste Woche kommen schon die neuesten Sendungen aus dem Dschungelcamp in den Medien oder eine neue Folge von “Verklag mich doch”!

 

Das hätte mir mal jemand sagen sollen, woher soll man denn wissen das eine Unterschrift unter einem Vertrag gültig ist man kann doch jeden Vertrag widerrufen oder?

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