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Hilfe fast 1.700,00 € Prozess um Modelsweek Vertrag!

 

Unvorstellbare Dreistigkeit – Es ist kein Betrug!

Eine Frau aus NRW versucht mit Anwalt eine Agentur um fällige Rechnung zu prellen und wird erwischt, doch es ist kein Betrug.

Der Streitwert wurde auf 1.197 Euro festgesetzt. Lesen Sie hier!

Dem Gericht wollte die Auftraggeberin weissmachen, sie sei eine Verbraucherin, hätte alle Rechte und bräuchte deshalb auch nichts zu bezahlen. Doch das Gericht befand, dass es immer noch einige Geschäfte gibt, die gültig bleiben.

Geld wollte die Dame nicht mehr besitzen.

Sie wurde verurteilt an die Agentur fast 1.200 Euro zu bezahlen. Nachdem klar war das sie sich auf falsche Informationen von windigen Verbraucherschützern gestützt hatte die sich jetzt ins Fäustchen lachen kamen dann auch noch die Gerichtskosten von fast 500 Euro hinzu. Vorsichtig sollte man sein, wenn man im Internet liesst, dass man sich keine Sorgen machen muss und nichts bezahlen braucht. Eine Kopie der vom Gericht festgesetzen Kosten können Sie hier kostenlos herunterladen:

Risiko Gerichtskosten im Fall Lorraine Media GmbH Anzeigenvertrag

Spielsucht soll Grund für Betrügerei sein

Als Motiv für sehen Beteiligte die Spielsucht. Nach Informationen von Reporter Kessler habe die Frau versucht abzuzocken und die Agentur zu prellen.

Amtsgericht Gelsenkirchen 204 C 29/20

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Urteil Lorraine Media GmbH vor dem Amtsgericht Halle

 

Das Amtsgericht Halle spricht der Lorraine Media GmbH den vollen Anspruch zu und verurteilt die Beklagte zu Zahlungen von insgesamt 735,00 Euro.

Das Ganze hat sich, wie häufig bei Verfahren mit der Lorraine Media GmbH, auf einem Werbevertrag der Agentur bezogen. Die Schuldnerin unterschreibt im Jahr 2011 einen kostenpflichtigen Vertrag und glaubt den fadenscheinigen Informationen die über das Internet von erfahrenen Verbraucherschützern verbreitet werden.

Schon damals glaubten Verbraucherschützer es läge ein Widerrufsrecht vor. Und so beraten verfasste die Schuldnerin ihren Widerruf “Das bei der Klägerin am 31.05.2011 als Widerruf bezeichnete Schreiben der Beklagten ist als fristgemäße Kündigung des zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrages anzusehen, weil der Beklagten ein aus § 312 BGB resultierendes Widerrufsrecht vorliegend nicht zusteht.”

Nun darf die völlig falsch informierte “Verbraucherin” 735 Euro zahlen. Wenn man bedenkt, dass sie den Auftrag im Jahr 2011 erteilte und die Gerichtsverhandlung erst im Jahr 2015 stattfand kommen auch noch Zinsen für die 4 Jahre hinzu. Ein ewiges Theater geht damit vorerst zu Ende doch Verbraucherschützer die für ihre miesen Tipps nicht haftbar zu machen sind werden weiterhin den Menschen erzählen das sie sich einfach nicht an Verträge halten brauchen und nur widerrufen müssen. Dann kostet das alles nur 50 Euro!

Überzeugen Sie sich von der Wahrheit und lassen Sie sich nicht falsch informieren. Wer einen Vertrag abschließt und die vereinbarten Kosten nicht begleicht landet früher oder später vor Gericht, wenn er es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hat. Überzeugen Sie sich hier von der Wahrheit AG Halle 105 C 3137/14.