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Hilfe fast 1.700,00 € Prozess um Modelsweek Vertrag!

 

Unvorstellbare Dreistigkeit – Es ist kein Betrug!

Eine Frau aus NRW versucht mit Anwalt eine Agentur um fällige Rechnung zu prellen und wird erwischt, doch es ist kein Betrug.

Der Streitwert wurde auf 1.197 Euro festgesetzt. Lesen Sie hier!

Dem Gericht wollte die Auftraggeberin weissmachen, sie sei eine Verbraucherin, hätte alle Rechte und bräuchte deshalb auch nichts zu bezahlen. Doch das Gericht befand, dass es immer noch einige Geschäfte gibt, die gültig bleiben.

Geld wollte die Dame nicht mehr besitzen.

Sie wurde verurteilt an die Agentur fast 1.200 Euro zu bezahlen. Nachdem klar war das sie sich auf falsche Informationen von windigen Verbraucherschützern gestützt hatte die sich jetzt ins Fäustchen lachen kamen dann auch noch die Gerichtskosten von fast 500 Euro hinzu. Vorsichtig sollte man sein, wenn man im Internet liesst, dass man sich keine Sorgen machen muss und nichts bezahlen braucht. Eine Kopie der vom Gericht festgesetzen Kosten können Sie hier kostenlos herunterladen:

Risiko Gerichtskosten im Fall Lorraine Media GmbH Anzeigenvertrag

Spielsucht soll Grund für Betrügerei sein

Als Motiv für sehen Beteiligte die Spielsucht. Nach Informationen von Reporter Kessler habe die Frau versucht abzuzocken und die Agentur zu prellen.

Amtsgericht Gelsenkirchen 204 C 29/20

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Kein Verbrauchervertrag im Sinne der §§ 312

 

Informationsblatt zum gewerblichen Daueranzeigenauftrag
zur selbstständige/beruflichen Tätigkeit als Modell

“Der Beklagten ‘ steht auch kein Widerrufsrecht gemäß § 312’!?uchst: b .Abs. 1 BGB zu, denn vorliegend liegt kein Verbrauchervertrag im Sinne der §§ 312 Abs. 1, 310 Abs., 38GB vor. Verbraucher ist gemäß § 13, BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen be’ruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dies war bei der Beklagten nicht der Fall. Die Klägerin hat unbestritten vorgetragen, dass Zweck des Vertrages die Aufnahme bzw. die Fortsetzung einer selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit der Beklagten als Fotomodell ist.

Dies wird durch die verwendete Bezeichnung des Vertrages gestützt. Auch der Inhalt des Vertrages war darauf gerichtet, der Beklagten entgeltliche Tätigkeiten als Model in verschiedenen Bereichen zu vermitteln .Die Beklagte ist daher als Unternehmerin im Sinn,e des § 14 BGB zu behandeln.”

Wenn sie möchten können sie hier kostenlos eine Kopie des Urteils AG Grevenbroich vom 23.10.2019 – 27 C 141/19 herunterladen.