Kategorien
Widerruf

Der Verlust des Widerrufs ist auch zulässig

 

Der Kunde hat auf dem Informationsblatt zum Vertrag unmittelbar unterhalb der fettgedruckten und umrahmten Hinweise eigenhändig unterschrieben.

“Schon das Gesetz sieht in § 356 Abs. 5 BGB den Verlust des Widerrufsrechts vor, sofern ein Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem ein Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Vorliegend wurde der Beklagte jedoch nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer tätig, was sich bereits aus dem Charakter des Vertrags zur selbständigen beruflichen Tätigkeit als Model ergibt, sodass § 356 Abs. 5 BGB keine unmittelbare Anwendung findet.”

Download: Amtsgericht Leer 700 C 246/19