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Widerruf

Urteil Nr. 250 Lorraine Media GmbH Widerrufsrecht!

 

Ein Bericht von Anja Drossinski


Neben Helene K. aus Gütersloh wunderten sich damals mehrere angehende Stars und Sternchen über zweifelhafte Berichterstattung nachdem sie einen Anzeigenvertrag für die Werbung als Model abgeschlossen hatten.



Bundesweit urteilten zwischen Flensburg und Garmisch in den letzten Jahren 250 Gerichte mit dem Sachverstand von 500 Juristen, bestehend aus Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im immer gleichen Tenor:

„Kein Widerrufsrecht bei Anzeigenverträgen“

Das kann kein Zufall sein!


Wer einen Vertrag mit der Lorraine Media GmbH aus Berlin abgeschlossen hatte und sich dachte Lorraine Media GmbH nicht bezahlen, bekommt keine Leistung, sondern ein Urteil mit doppelten Kosten. Bündelweise Zinsen, Mahnkosten, Verzugspauschalen, Anwaltsgebühren, Gerichts- und Pfändungskosten sind die Folge.


Wie ging das?

Die Kunst lag bei der Lorraine Media GmbH – wie durch ein Verfahren aus dem Jahr 2012 beim Landgericht Berlin Az. 50 S 22/13 bekannt wurde – und mit Beginn der Coronakriese im Jahr 2020 endete, darin Schauspieler und Fotomodelle davon zu überzeugen einen Anzeigenvertrag zur Eigenwerbung abschließen zu lassen und diese über die Medien, mit Hilfe von vermeintlichen Verbraucherschützern so zu verunsichern, dass sie glaubten nicht zahlen zu müssen.

Die von den Medien meist als “Opfer” bezeichneten bekamen anstelle einer Leistung wie z.B. eine Modelanzeige in der digitalen Zeitschrift Modelsweek meist Jahre später nur eines: Eine Klage vom Gericht und sonst garnichts.

Eine Masche aus der Zeit bevor sich die Gesellschaft durch den Virus wandelte, als die Menschen noch Träume hatten und es noch möglich war, sich als Model ohne Maske und ohne 2G+ Bedingungen fotografieren zu lassen.

Heute ist es für viele Agenturen lukrativer, staatliche Hilfen zu kassieren und anschliessend mit den Modellen in die Insolvenz zu spazieren. Ein tolles Konzept für Deutschland und die Lorraine Media GmbH aus Berlin, die sich dem Trend sicher schnell anschliessen wird.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir weitere Fakten wie AG Jever 5 C 43/21 vom 29. Dezember 2021 kostenlos zum download bereitgestellt. Fallen sie nicht auf falsche Medienberichterstattung herein prüfen sie genau, wenn sie einen Vertrag abschliessen und halten sie sich an die Bedingungen.

Wir wünschen allen Lesern ein gesundes, Corona freies Jahr 2022.

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Widerruf

Vestecktes Urteil vom 11. Februar 2021 in Sachen Modelsweek

 


Das hier beklagte Model hat offenbar am 10.05.2020 einen gewerblichen Vertrag für die Veröffentlichung einer Fotochiffreanzeige in der Modelsweek beauftragt. Es wurden Fotos angefertigt doch die Beklagte bezahlte den vereinbarten Preis nicht und nahm sich einen Anwalt der alle ihre Rechte gegen die Firma Lorraine Media GmbH in Berlin geltend gemacht hat.

Anwälte verdienen damit Geld und beraten Anzeigenkunden häufig falsch, um möglichst viel am Mandanten zu verdienen. Jedoch ohne Erfolg, denn am Ende konnte das Gericht nur noch feststellen, dass die Beklagte abgetaucht ist und es nicht für nötig hält vor Gericht zu erscheinen. Viele glauben an Internet Diskussion von ahnungslosen Personen die sich in Foren auf sozialen Medien einen Scherz daraus machen, anderen zu erzählen das es sich um einen unseriösen Vertrag handeln würde und die Lorraine Media GmbH doch nie eine Klage einreichen würde, weil es Betrüger sind.

Das alles sind Lügen für die man später teuer bezahlen muss.

Da hilft auch verschwinden nicht:

„Zur mündlichen Verhandlung am 21.01.2021 erschien die Beklagte trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens und Verlegung des Termins auf Ihren Wunsch hin nicht.“

Ob es ein Widerruf, Einspruch, Widerspruch, Täuschung oder Anfechtung ist – alles ist falsch und wird zum Teil frei erfunden, nur um die Betreiberin der Modelzeitung nicht bezahlen zu müssen. Nun schaut der Rechtsanwalt in die Röhre, seine Mandantin ist weg, die Honorarrechung dürfte für lange Zeit unbezahlt liegen bleiben, das Model zeigt mit ihrer Abwesenheit, dass ihr das nunmehr völlig egal ist. Das führt zu Frust auf allen Seiten denn damit kommen zu den eigentlichen Anzeigenkosten, viele Gebühren für Anwälte und Gerichte hinzu, plus Zinsen und weitere Vollstreckungskosten die den eigentlichen Preis in wenigen Jahren verdreifachen werden.

Urteil aus Berlin (Amtsgericht Charlottenburg 218 C 235/20)