Kategorien
Widerruf

Urteil Nr. 250 Lorraine Media GmbH Widerrufsrecht!

 

Ein Bericht von Anja Drossinski


Neben Helene K. aus Gütersloh wunderten sich damals mehrere angehende Stars und Sternchen über zweifelhafte Berichterstattung nachdem sie einen Anzeigenvertrag für die Werbung als Model abgeschlossen hatten.



Bundesweit urteilten zwischen Flensburg und Garmisch in den letzten Jahren 250 Gerichte mit dem Sachverstand von 500 Juristen, bestehend aus Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im immer gleichen Tenor:

„Kein Widerrufsrecht bei Anzeigenverträgen“

Das kann kein Zufall sein!


Wer einen Vertrag mit der Lorraine Media GmbH aus Berlin abgeschlossen hatte und sich dachte Lorraine Media GmbH nicht bezahlen, bekommt keine Leistung, sondern ein Urteil mit doppelten Kosten. Bündelweise Zinsen, Mahnkosten, Verzugspauschalen, Anwaltsgebühren, Gerichts- und Pfändungskosten sind die Folge.


Wie ging das?

Die Kunst lag bei der Lorraine Media GmbH – wie durch ein Verfahren aus dem Jahr 2012 beim Landgericht Berlin Az. 50 S 22/13 bekannt wurde – und mit Beginn der Coronakriese im Jahr 2020 endete, darin Schauspieler und Fotomodelle davon zu überzeugen einen Anzeigenvertrag zur Eigenwerbung abschließen zu lassen und diese über die Medien, mit Hilfe von vermeintlichen Verbraucherschützern so zu verunsichern, dass sie glaubten nicht zahlen zu müssen.

Die von den Medien meist als “Opfer” bezeichneten bekamen anstelle einer Leistung wie z.B. eine Modelanzeige in der digitalen Zeitschrift Modelsweek meist Jahre später nur eines: Eine Klage vom Gericht und sonst garnichts.

Eine Masche aus der Zeit bevor sich die Gesellschaft durch den Virus wandelte, als die Menschen noch Träume hatten und es noch möglich war, sich als Model ohne Maske und ohne 2G+ Bedingungen fotografieren zu lassen.

Heute ist es für viele Agenturen lukrativer, staatliche Hilfen zu kassieren und anschliessend mit den Modellen in die Insolvenz zu spazieren. Ein tolles Konzept für Deutschland und die Lorraine Media GmbH aus Berlin, die sich dem Trend sicher schnell anschliessen wird.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir weitere Fakten wie AG Jever 5 C 43/21 vom 29. Dezember 2021 kostenlos zum download bereitgestellt. Fallen sie nicht auf falsche Medienberichterstattung herein prüfen sie genau, wenn sie einen Vertrag abschliessen und halten sie sich an die Bedingungen.

Wir wünschen allen Lesern ein gesundes, Corona freies Jahr 2022.

Kategorien
Widerruf

Gewerblicher Daueranzeingenauftrag zur Eigenwerbung

 

Die Lorraine Media GmbH castet auf Klima-Streiks Teilnehmer und schliesst mit ihnen Online-Anzeigenverträge ab.



Die Lorraine Media GmbH sucht zunehmend auf Klimademos nach neuen Kunden/innen*** und wird fündig. Häufig werden Verträge direkt durch Fotografen/innen*** vor Ort geschlossen oder die angehenden “Klimastars” werden in einem aufwendigen Verfahren in CO2 neutrale Hotels eingeladen. Dort geht es nicht nur um den Klimawandel, sondern auch um eine Karriere als Klimaaktivistin ala Greta Thunberg, der neue Traumberuf aller Mädchen.


Die Lorraine Media GmbH generiert dabei einen Anspruch auf Vergütungen in Höhe von 675,00 €. Dieser Anspruch ergibt sich meist aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, was indirekt widerrum den Maßnahmen gegen den Klimawandel zugute kommt.

Die Beklagten haben den Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne von §14 BGB geschlossen.

Wenn der Vertragspartner auf die AGB hingewiesen wurde, eine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte und den Vertrag sodann abschließt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er mit der Einbeziehung der AGB einverstanden ist.

Den Beklagten steht schon kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, da sie nicht als Verbraucher tätig werden. Auch der Klimawandel kann nicht einfach durch ein “Widerrufsrecht” rückgängig gemacht werden, dass ist wissenschaftlich bewiesen.

Die Beklagten haben in der Regel einen Daueranzeigenauftrag zur Eigenwerbung erteilt. Es ist davon auszugehen, dass sie zukünftig als Fotomodell tätig werden wollen und bei der Tätigkeit eines Fotomodells handelt es sich grundsätzlich um eine selbständige berufliche Tätigkeit (vgl. BFH DStRE 2007, 1315).


Das haben nun Amtsgerichte in alle Bundesländern entschieden in denen Lorraine Media aus Berlin angetreten ist, so nun auch das letzte Bundesland, Thüringen hier das Amtsgericht Stadtroda 4 C 107/21 aus dem November 2021.

Kategorien
Widerruf

Modelsweek Vertrag ist einer unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen

 


Weiteres Urteil aus dem Oktober 2021

Es gibt kein Widerrufsrecht wenn auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Wenn das aber nicht der Fall ist dann gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht, weil es sich bei diesen Geschäften immer nur um ein Unternehmergeschäft handelt.

Eine sich ringsum bekräftigte Rechtssprechung hat sich im Bundesgebiet durchgesetzt wie erneut ein aktuelles Beispiel aus Kiel zeigt.

Nach dem Vertragsinhalt schuldet die Lorraine Media GmbH eine digitale Fotoserie und eine digitale Anzeige in der Rubrik Fotomodel. Diese Leistungen werden ganz offensichtlich und nachprüfbar von der Berliner Werbeagentur zuverlässig erbracht.

Eine solche Tätigkeit ist aber eine gewerbliche Tätigkeit, die auch wenn sie nur als Nebenerwerb aufgenommen werden soll, einer unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen ist.

Die Anzeigenkundin der Lorraine Media GmbH aus Berlin trat bei Zeichnung des Vertrages als zumindest angehende Unternehmerinnen auf diesen Gewerbezweig auf, sodass sie dem Unternehmerbegriff des § 14 BGB unterfällt.

Die Schaltung einer Anzeige dient grundsätzlich dazu, unmittelbar am Markt tätig zu werden und nicht die Modelsweek zu kündigen. Es sollen Kunden und entsprechende Verträge eingeworben werden, sodass dieses Rechtsgeschäft mehr nicht nur als Vorbereitungshandlung für gewerbliche Tätigkeit angesehen werden kann.

Download AG Kiel Az 106 C 169/21

Kategorien
Widerruf

Modelsweek Facebook

 

Klasse gemacht, wenn man sich in den sozialen Medien umschaut bekommt man den Eindruck, dass sich die Gerichte nicht mehr an die Gesetze halten sollen und das Vorschriften aus dem BGB nicht mehr zählen dürfen. Im Namen des Volkes heisst für viele: “Da wird man nicht gegen mich urteilen”.

In Wahrheit sind die Inhalte in sehr vielen Foren allerdings Fakenews die gezielt Verbreitung durch Medien und Internetfirmen wie Google und Facebook finden. Die Wahrheit gibt es noch immer bei Gericht und da ist es am besten, wenn man eine Forderung der Lorraine Media GmbH anerkennt, anstatt sich gegen die Tatsachen mit Lügen verteidigen zu müssen. So erkenntnisreich ist es auch im Mai 2021 in einem Anerkenntnisurteil am Amtsgericht Regensburg zugegangen. Lesen Sie hier…

Kategorien
Widerruf

Genau hinschauen wenn man etwas unterschreibt.

 

Der jüngste Beschluss vom Amtsgericht Wolfratshausen lässt hoffen. Die Beklagte bekommt einen Rabatt von 75 Euro und muss statt 675 nur 600 Euro bezahlen. Was aber vielen nicht klar ist, hinzu kommen die Kosten des Verfahrens und damit muss man statt 675 Euro nun fast 1300 Euro bezahlen. Auch wenn man zunächst nur einen Beschluss in den Händen hält und Raten a 50 Euro zahlen muss. Wer dann auch nur einmal zu spät zahlt, riskiert am Schluss doch alles auf einmal zahlen zu müssen.

Hat sich das gelohnt? Ist es das wert? Sollte man einen Vertrag schliessen und sich danach in die Hände von vermeitnlichen Internetgruppen begeben die alles besser wissen aber am Ende nicht helfen?

Das sind soziale Medien wie Facebook die Fakenews verbreiten lassen und sich dann mit den Schäden der Opfer nicht beschäftigen müssen. Vorsichtig sein, genau hinschauen es ist besser sie prüfen was im Internet verbreitet wird. Dokument als Kopie herunterladen.

Kategorien
Widerruf

Informationsblatt mit Widerrufsbelehrung

 

Urteil vom 30.April 2021


Auch wenn die Lorraine Media GmbH die Anzeige nicht veröffentlichen würde, muss der Kunde nach Abschluss des Klageverfahrens wegen der Widerrufsbelehrung zahlen.

Die Beklagte konnte die Zahlung auch nicht verweigern, weil die Bilder der Beklagten vermeintlich nicht veröffentlicht waren. Auch insoweit sei auf die AGB lit. f) der Klägerin verwiesen. Dort ist der Klägerin bis zur Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht eingeräumt hinsichtlich der Veröffentlichung.

Kostenloser Download Urteil Amtsgericht Schwarzenbek 2 C 170/20

Kategorien
Widerruf

Anerkenntnisurteil Insachen Lorraine Media vom 21. April 2021

 

IM NAMEN DES VOLKES – Anerkenntnisurteil


Wenn etwas keinen Sinn mehr macht dann sollte man einfach die Sache anerkennen. Dadurch spart man sich Kosten und der Prozess ist sofort zuende. So geschieht es immer häufiger, die Aufklärung scheint eine gewisse Wirkung zu haben.

Hierbei ging es um die Verlängerung eines Anzeigenauftrages. 399 Euro waren fällig, die Beklagte hatte sich bis zum Schluss auf falsche Versprechungen verlassen und glaubte sie würde nicht zahlen müssen.

So wird es jetzt etwas günstiger aber 800 Euro statt 400 Euro ist auch nicht gerade gut. Das Urteil können Sie sich hier herunterladen.

Kategorien
Widerruf

Unternehmerin im Namen des Volkes

 

Urteil Modelsweek vom 19. März 2021 aus Niedersachsen:

Das Amtsgericht in Jever stellt klar:

“Ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 312g, 355 Abs. 1 BGB stand der Beklagten nicht zu, weil sie bei Abschluss des Vertrages als Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB gehandelt hat. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist dagegen gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Bei rechtsgeschäftlichem Handeln einer natürlichen Person ist grundsätzlich anzunehmen, dass diese als Verbraucher auftritt. Voraussetzung ist aber, dass es sich um ein zu privaten Zwecken vorgenommenes Rechtsgeschäft handelt. Über die Zuordnung zum privaten bzw. geschäftlichen Bereich entscheidet dabei nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der Inhalt des Geschäfts, welcher durch Auslegung zu ermitteln ist.”

Eine Kopie des Urteil vom 19. März 2021 können Sie sich hier herunterladen.

Kategorien
Widerruf

Lorraine Media Einspruch-Rücknahme

 

Erfolgsaussichten negativ. Schnellurteil vom 19. März 2021

Kurzer Prozess in Stuttgart

“Der Beklagte trägt nach Einspruchsrücknahme auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf bis 1.000,00 € festgesetzt.”

Hätte er nicht auf diejengen gehört, wäre es ihm erspart geblieben. Das ist ein spätes und teueres Einsehen!

Protokoll im Download

Kategorien
Widerruf

Betrüger gehen zu Gericht und verurteilen die Opfer?

 

Irgendetwas stimmt nicht mehr. Warum wird die Lorraine Media GmbH von Menschen als Abzockfirma bezeichnet die jeden Tag betrügt? Wir können es nicht glauben aber es gibt immernoch Menschen die darauf hereinfallen. Man kann nur eines raten, Finger weg wenn sie von angeblichen Verbraucherschützern belogen werden – es ist an der Tagesordnung, doch vor Gericht kommen sie damit nicht durch.

Das Gericht konnte gemäߧ 495 a ZPO das Verfahren nach billigem Ermessen, bestimmen. Innerhalb dieses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das Gericht den gesamten Akteninhalt. Insbesondere kann auch ein Endurteil ergehen, nachdem die Beklagte niitgerichtlicher Verfügung vom 25.02.2020 auf diese ‘Möglichkeit hingewiesen wurde. Auf den ausdrücklicheh Hinweis des Gerichts vom 12.05.2020, ist beklagtenseits kein Vortrag mehr erfolgt. Die Klägerin hat gegen die Beklßgte einen Anspruch auf Zahlung von 598,00 Euro auf Grund des geschlossenen Daueranzeigenvertrages.

Der Beklagten steht kein Widerrufsrecht zu.

AG Gelsenkirchen 210 C 62/20