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Urteil Nr. 250 Lorraine Media GmbH Widerrufsrecht!

 

Ein Bericht von Anja Drossinski


Neben Helene K. aus Gütersloh wunderten sich damals mehrere angehende Stars und Sternchen über zweifelhafte Berichterstattung nachdem sie einen Anzeigenvertrag für die Werbung als Model abgeschlossen hatten.



Bundesweit urteilten zwischen Flensburg und Garmisch in den letzten Jahren 250 Gerichte mit dem Sachverstand von 500 Juristen, bestehend aus Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im immer gleichen Tenor:

„Kein Widerrufsrecht bei Anzeigenverträgen“

Das kann kein Zufall sein!


Wer einen Vertrag mit der Lorraine Media GmbH aus Berlin abgeschlossen hatte und sich dachte Lorraine Media GmbH nicht bezahlen, bekommt keine Leistung, sondern ein Urteil mit doppelten Kosten. Bündelweise Zinsen, Mahnkosten, Verzugspauschalen, Anwaltsgebühren, Gerichts- und Pfändungskosten sind die Folge.


Wie ging das?

Die Kunst lag bei der Lorraine Media GmbH – wie durch ein Verfahren aus dem Jahr 2012 beim Landgericht Berlin Az. 50 S 22/13 bekannt wurde – und mit Beginn der Coronakriese im Jahr 2020 endete, darin Schauspieler und Fotomodelle davon zu überzeugen einen Anzeigenvertrag zur Eigenwerbung abschließen zu lassen und diese über die Medien, mit Hilfe von vermeintlichen Verbraucherschützern so zu verunsichern, dass sie glaubten nicht zahlen zu müssen.

Die von den Medien meist als “Opfer” bezeichneten bekamen anstelle einer Leistung wie z.B. eine Modelanzeige in der digitalen Zeitschrift Modelsweek meist Jahre später nur eines: Eine Klage vom Gericht und sonst garnichts.

Eine Masche aus der Zeit bevor sich die Gesellschaft durch den Virus wandelte, als die Menschen noch Träume hatten und es noch möglich war, sich als Model ohne Maske und ohne 2G+ Bedingungen fotografieren zu lassen.

Heute ist es für viele Agenturen lukrativer, staatliche Hilfen zu kassieren und anschliessend mit den Modellen in die Insolvenz zu spazieren. Ein tolles Konzept für Deutschland und die Lorraine Media GmbH aus Berlin, die sich dem Trend sicher schnell anschliessen wird.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir weitere Fakten wie AG Jever 5 C 43/21 vom 29. Dezember 2021 kostenlos zum download bereitgestellt. Fallen sie nicht auf falsche Medienberichterstattung herein prüfen sie genau, wenn sie einen Vertrag abschliessen und halten sie sich an die Bedingungen.

Wir wünschen allen Lesern ein gesundes, Corona freies Jahr 2022.

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Lorraine Media Einspruch-Rücknahme

 

Erfolgsaussichten negativ. Schnellurteil vom 19. März 2021

Kurzer Prozess in Stuttgart

“Der Beklagte trägt nach Einspruchsrücknahme auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf bis 1.000,00 € festgesetzt.”

Hätte er nicht auf diejengen gehört, wäre es ihm erspart geblieben. Das ist ein spätes und teueres Einsehen!

Protokoll im Download

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Aus Einspruch wird Widerspruch

 

Einspruch, Einspruch, Einspruch…

Wenn das Model einen Einspruch macht wird das vom Gericht wie ein Widerspruch behandelt

 

Infolgedessen muss das Model nicht nur die Anzeigenvergütung und die Mahnkosten zahlen, sondern auch noch die Gerichtskosten, denn es kommt zu einer teuren Verhandlung die alle zu den Lasten des oder der Beklagte/n gehen.

Ein Muster für eine deratige Sachlage ist das Urteil des AG Winsen 20 C 209/18, was sie hier zur Information kostenlos herunterladen können.

Dort heisst es: “Aufgrund des als Einspruch gegen den am 06.02.2018 zugestellten Vollstreckungsbescheid vom 31.01.2018 zu wertenden Widerspruchs der Beklagten, eingegangen bei Gericht am 13.02.2018, ist der Prozess in die Lage Erlass des Vollstreckungsbescheides versetzt §§700, 342 ZPO, Der Einspruch istnämlich zulässig, er ist form- und fristgemäß im Sinne der §§700, 338ft, ZPO eingelegt worden.

Damit wird das streitige Verfahren eröffnet und das Model darf nun auch die Kosten der Anwälte zahlen. Einer von vielen Tipps der gern von Verbraucherschützer verbreitet werden, um Fotomodelle und Werbetypen in aussichtslose Prozesse zu verwickeln. So meint das Gericht:

“Jedoch hat der Einspruch in der Sache wenig Erfolg”…und ” Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszins waren anzuerkennen”

Denn üblicherweise handelt es sich bei den Forderungen um Ansprüche aus den

Gewerblichen Daueranzeigenaufträgen zur selbstständigen/beruflichen Tätigkeit als Model

Es sind keine Verbrauchergeschäfte und deshalb werden 9% Zinsen fällig.

Nicht ohne Grund werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrfach in grosser Schrift erklärt (nicht im Kleingedruckten). In den für alle ganz transparenten Anzeigenverträgen heisst es:

“Der Auftrag dient dazu, die professionelle Vermarktung des Anzeigenauftraggebers bzw. das Model / den Künstler zu fördern und bei kommerziellen Agenturen, Bildnutzern, Fotografen etc. Interesse zu wecken, den Anzeigenauftraggeber bzw. das Model / den Künstler für Foto- oder Filmaufträge zu kontaktieren. ”

§§ 288 Abs. 2 BGB
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Wer einen Anzeigenauftrag bei Modelsweek schaltet der kann das nicht als Verbraucher, denn er will mit seiner Anzeige Gewinn erzielen. Seine Absicht ist ganz klar und ausschliesslich gewerblicher Natur, auch wenn der Vater seine Tochter gern als Fotomodell vermarktet – oder der Vater seinen Sohn zum Fussballstar machen möchte und dafür entgeltliche Verträge schliesst, dann übernimmt der Vater das Management und schliesst die Verträge in seinem Namen. Sollte der Sohn dann Aufträge oder Spielverträge erhalten, gegen Honorar, dann sind das Einkünfte die der Vater erklären muss und dann auch Steuern zahlen.