An dieser Stelle finden Sie heute einmal kein Urteil sondern einen Hinweisbeschluss. Dieser Inhalt hat einen gewissen wert um zu erklären, warum es kein Widerrufsrecht gibt.
“Nach der Auffassung des Gerichtes kann offenbleiben, ob der Beklagte den Vertrag als Verbraucher oder Unternehmer abgeschlossen hat, da das Widerrufsrecht mit der Ausführung des Vertrages entsprechend der Regelung des § 356 Abs. 5 BGB erloschen ist.”
Eine Kopie des AG Lichtenberg 20 C 246/19 Hinweissbechlusses vom 08.2019 können Sie hier kostenlos herunterladen.