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Modelsweek Gerichtsurteile

 

Der Unternehmer unternimmt, damit am Ende die Kasse stimmt!

So lautet das Motto wenn es gut geht. In einigen Fällen aber fallen Unternehmer auf die windigen Aussagen von gefährlichen Verbraucherschützern herein und werden dadurch in aussichtslose Gerichtsprozesse verwickelt.

Nicht selten kommt es vor, dass man im Internet furchtbare Informationen findet die nicht durch Tatsachen gestützt sind. Einige Fotomodelle fallen auf diesen Trick herein und müssen am Ende feststellen, dass sie falsch beraten oder informiert wurden.

Die Akteure auf diesem Gebiet sind häufig windige Rechtsanwälte die sich gern von einem Fotomodell beauftragen lassen absehbar riskante Klagen gegen eine Firma mit dem Namen Lorraine Media GmbH auszuführen.

Am Ende stehen nicht nur die Kosten für einen gewerblichen Anzeigenauftrag auf der Rechnung, sondern zusätzliche Kosten für Gerichtsverfahren und Anwälte der Gegenseite. Hier sollte man aufpassen und sich nicht den falschen Versprechungen von skrupellosen Verbraucherschützern hingeben. Ein Beispiel aus der jüngeren Zeit liefert ein Urteil (AG Paderborn 57 C 85-20) was wir hier gern kostenlos zur Verfügung stellen, um Ihnen Zugang zur Wahrheit unserer Information zu ermöglichen. Prüfen Sie es selbst, hier erhalten Sie ehrliche Informationen.

Dort wird noch einmal erklärt, warum es bei gewerblichen Anzeigenverträgen kein Widerrufsrecht gibt:

“Die Beklagte hat den mit der Klägerin geschlossenen Vertrag auch nicht wirksam widerrufen: Der Beklagten stand schon kein aus § 356 BGB folgendes gesetzliches Widerrufsrecht zu, da es ihr an der nach § 356 Abs. 1 BGB erforderlichenEigenschaft als Verbraucherin LS.d. § 13 BGB fehlte. Insoweit kommt es schon nach dem Wortlaut des .§ 13 BGB darauf an, ob der Zweck des Rechtsgeschäfts einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen ist. Ausweislich des Vertragstextes sollten die Fotoaufnahmen für die selbstständige berufliche Tätigkeit der Beklagten dienen. Dabei ist unerheblich, ob diese Angabe tatsächlich dem inneren Willen der Beklagten entsprochen hat. Entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten der Sache nach dem privaten oder dem gewerblich/beruflichen Bereich zuzuordnen ist. Dies ist anhand objektiver Umstände festzustellen. Aufgrund der Angaben der Beklagten im von ihr unterschriebenen Vertragstext war hier auch objektiv davon auszugehen, dass die Beklagte nicht als Verbraucherin handelte (vgl. auch: BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 – VIII ZR 91/04 -, Rn.11, juris).”

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Urteil vom 16. November 2020; Widerrufsrecht erloschen!

 



Eine Anzeigenauftraggeberin ist des Widerrufsrechts gemäß §§ 356 Abs. 5, 312 Abs. 3 BGB verlustig geworden, da sie ihre Zustimmung zur sofortigen Ausführung des Vertrages noch vor Beginn des Ablaufs der Widerrufsfrist erklärt hat.

Soll man Lorraine Media GmbH nicht bezahlen um später das doppelte zu zahlen?

Wer Ihnen vorgaukelt das sie ein Widerrufsrecht haben der möchte sie gerne in ein Verfahren verwickeln, damit sie nicht nur die Vergütung für einen Anzeigenauftrag bezahlen, sondern zusätzlich immer höhere Kosten zahlen und vor Gericht antanzen müssen.

Das Gericht in Recklinghausen bestätigt die aktuelle Rechtslage.

AG Recklinghausen 53 C 82/20