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Widerruf

Sargnagel für das Widerrufsrecht

 
  1. Auftraggeber – auch mit Kindern – sind Unternehmer und haben kein Widerrufsrecht.
  2. Auch wenn sie nicht Unternehmer sind ist das Widerrufsrecht erloschen, weil es sich um digitale Inhalte LS.d. § 356 Abs. 5 BGB handelt.
  3. Die Belehung ist gültig und die Belehrung muss der Beklagten nicht ausgehändigt werden.


    Wer das nicht verstanden hat sollte sich die klaren Ausführungen des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 30. März 2020 durchlesen.