Die Kosten steigen immer weiter. Neben 9% Verzugszinsen kommen Verzugspauschale von 40 € hinzu und natürlich Gerichts und Anwaltskosten. Das alles kann man sich sparen wenn man sich hier kostenlos informiert.
So schreibt der Richter im Urteil: ” Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 598,50 EUR (in Worten:
fünfhundertachtundneunzig Euro und fünfzig Cent) nebst 9 % Zinsen seit dem 20.09.2017 sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR zu zahlen.”
Das Urteil aus Recklinghausen macht die Runde und ist hier als Kopie verfügbar.