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Urteil Nr. 250 Lorraine Media GmbH Widerrufsrecht!

 

Ein Bericht von Anja Drossinski


Neben Helene K. aus Gütersloh wunderten sich damals mehrere angehende Stars und Sternchen über zweifelhafte Berichterstattung nachdem sie einen Anzeigenvertrag für die Werbung als Model abgeschlossen hatten.



Bundesweit urteilten zwischen Flensburg und Garmisch in den letzten Jahren 250 Gerichte mit dem Sachverstand von 500 Juristen, bestehend aus Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im immer gleichen Tenor:

„Kein Widerrufsrecht bei Anzeigenverträgen“

Das kann kein Zufall sein!


Wer einen Vertrag mit der Lorraine Media GmbH aus Berlin abgeschlossen hatte und sich dachte Lorraine Media GmbH nicht bezahlen, bekommt keine Leistung, sondern ein Urteil mit doppelten Kosten. Bündelweise Zinsen, Mahnkosten, Verzugspauschalen, Anwaltsgebühren, Gerichts- und Pfändungskosten sind die Folge.


Wie ging das?

Die Kunst lag bei der Lorraine Media GmbH – wie durch ein Verfahren aus dem Jahr 2012 beim Landgericht Berlin Az. 50 S 22/13 bekannt wurde – und mit Beginn der Coronakriese im Jahr 2020 endete, darin Schauspieler und Fotomodelle davon zu überzeugen einen Anzeigenvertrag zur Eigenwerbung abschließen zu lassen und diese über die Medien, mit Hilfe von vermeintlichen Verbraucherschützern so zu verunsichern, dass sie glaubten nicht zahlen zu müssen.

Die von den Medien meist als “Opfer” bezeichneten bekamen anstelle einer Leistung wie z.B. eine Modelanzeige in der digitalen Zeitschrift Modelsweek meist Jahre später nur eines: Eine Klage vom Gericht und sonst garnichts.

Eine Masche aus der Zeit bevor sich die Gesellschaft durch den Virus wandelte, als die Menschen noch Träume hatten und es noch möglich war, sich als Model ohne Maske und ohne 2G+ Bedingungen fotografieren zu lassen.

Heute ist es für viele Agenturen lukrativer, staatliche Hilfen zu kassieren und anschliessend mit den Modellen in die Insolvenz zu spazieren. Ein tolles Konzept für Deutschland und die Lorraine Media GmbH aus Berlin, die sich dem Trend sicher schnell anschliessen wird.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir weitere Fakten wie AG Jever 5 C 43/21 vom 29. Dezember 2021 kostenlos zum download bereitgestellt. Fallen sie nicht auf falsche Medienberichterstattung herein prüfen sie genau, wenn sie einen Vertrag abschliessen und halten sie sich an die Bedingungen.

Wir wünschen allen Lesern ein gesundes, Corona freies Jahr 2022.

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Gewerblicher Daueranzeingenauftrag zur Eigenwerbung

 

Die Lorraine Media GmbH castet auf Klima-Streiks Teilnehmer und schliesst mit ihnen Online-Anzeigenverträge ab.



Die Lorraine Media GmbH sucht zunehmend auf Klimademos nach neuen Kunden/innen*** und wird fündig. Häufig werden Verträge direkt durch Fotografen/innen*** vor Ort geschlossen oder die angehenden “Klimastars” werden in einem aufwendigen Verfahren in CO2 neutrale Hotels eingeladen. Dort geht es nicht nur um den Klimawandel, sondern auch um eine Karriere als Klimaaktivistin ala Greta Thunberg, der neue Traumberuf aller Mädchen.


Die Lorraine Media GmbH generiert dabei einen Anspruch auf Vergütungen in Höhe von 675,00 €. Dieser Anspruch ergibt sich meist aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag, was indirekt widerrum den Maßnahmen gegen den Klimawandel zugute kommt.

Die Beklagten haben den Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne von §14 BGB geschlossen.

Wenn der Vertragspartner auf die AGB hingewiesen wurde, eine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte und den Vertrag sodann abschließt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er mit der Einbeziehung der AGB einverstanden ist.

Den Beklagten steht schon kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, da sie nicht als Verbraucher tätig werden. Auch der Klimawandel kann nicht einfach durch ein “Widerrufsrecht” rückgängig gemacht werden, dass ist wissenschaftlich bewiesen.

Die Beklagten haben in der Regel einen Daueranzeigenauftrag zur Eigenwerbung erteilt. Es ist davon auszugehen, dass sie zukünftig als Fotomodell tätig werden wollen und bei der Tätigkeit eines Fotomodells handelt es sich grundsätzlich um eine selbständige berufliche Tätigkeit (vgl. BFH DStRE 2007, 1315).


Das haben nun Amtsgerichte in alle Bundesländern entschieden in denen Lorraine Media aus Berlin angetreten ist, so nun auch das letzte Bundesland, Thüringen hier das Amtsgericht Stadtroda 4 C 107/21 aus dem November 2021.

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Modelsweek Facebook

 

Klasse gemacht, wenn man sich in den sozialen Medien umschaut bekommt man den Eindruck, dass sich die Gerichte nicht mehr an die Gesetze halten sollen und das Vorschriften aus dem BGB nicht mehr zählen dürfen. Im Namen des Volkes heisst für viele: “Da wird man nicht gegen mich urteilen”.

In Wahrheit sind die Inhalte in sehr vielen Foren allerdings Fakenews die gezielt Verbreitung durch Medien und Internetfirmen wie Google und Facebook finden. Die Wahrheit gibt es noch immer bei Gericht und da ist es am besten, wenn man eine Forderung der Lorraine Media GmbH anerkennt, anstatt sich gegen die Tatsachen mit Lügen verteidigen zu müssen. So erkenntnisreich ist es auch im Mai 2021 in einem Anerkenntnisurteil am Amtsgericht Regensburg zugegangen. Lesen Sie hier…

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Informationsblatt mit Widerrufsbelehrung

 

Urteil vom 30.April 2021


Auch wenn die Lorraine Media GmbH die Anzeige nicht veröffentlichen würde, muss der Kunde nach Abschluss des Klageverfahrens wegen der Widerrufsbelehrung zahlen.

Die Beklagte konnte die Zahlung auch nicht verweigern, weil die Bilder der Beklagten vermeintlich nicht veröffentlicht waren. Auch insoweit sei auf die AGB lit. f) der Klägerin verwiesen. Dort ist der Klägerin bis zur Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht eingeräumt hinsichtlich der Veröffentlichung.

Kostenloser Download Urteil Amtsgericht Schwarzenbek 2 C 170/20

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Anerkenntnisurteil Insachen Lorraine Media vom 21. April 2021

 

IM NAMEN DES VOLKES – Anerkenntnisurteil


Wenn etwas keinen Sinn mehr macht dann sollte man einfach die Sache anerkennen. Dadurch spart man sich Kosten und der Prozess ist sofort zuende. So geschieht es immer häufiger, die Aufklärung scheint eine gewisse Wirkung zu haben.

Hierbei ging es um die Verlängerung eines Anzeigenauftrages. 399 Euro waren fällig, die Beklagte hatte sich bis zum Schluss auf falsche Versprechungen verlassen und glaubte sie würde nicht zahlen müssen.

So wird es jetzt etwas günstiger aber 800 Euro statt 400 Euro ist auch nicht gerade gut. Das Urteil können Sie sich hier herunterladen.

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Lorraine Media Einspruch-Rücknahme

 

Erfolgsaussichten negativ. Schnellurteil vom 19. März 2021

Kurzer Prozess in Stuttgart

“Der Beklagte trägt nach Einspruchsrücknahme auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf bis 1.000,00 € festgesetzt.”

Hätte er nicht auf diejengen gehört, wäre es ihm erspart geblieben. Das ist ein spätes und teueres Einsehen!

Protokoll im Download

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Vestecktes Urteil vom 11. Februar 2021 in Sachen Modelsweek

 


Das hier beklagte Model hat offenbar am 10.05.2020 einen gewerblichen Vertrag für die Veröffentlichung einer Fotochiffreanzeige in der Modelsweek beauftragt. Es wurden Fotos angefertigt doch die Beklagte bezahlte den vereinbarten Preis nicht und nahm sich einen Anwalt der alle ihre Rechte gegen die Firma Lorraine Media GmbH in Berlin geltend gemacht hat.

Anwälte verdienen damit Geld und beraten Anzeigenkunden häufig falsch, um möglichst viel am Mandanten zu verdienen. Jedoch ohne Erfolg, denn am Ende konnte das Gericht nur noch feststellen, dass die Beklagte abgetaucht ist und es nicht für nötig hält vor Gericht zu erscheinen. Viele glauben an Internet Diskussion von ahnungslosen Personen die sich in Foren auf sozialen Medien einen Scherz daraus machen, anderen zu erzählen das es sich um einen unseriösen Vertrag handeln würde und die Lorraine Media GmbH doch nie eine Klage einreichen würde, weil es Betrüger sind.

Das alles sind Lügen für die man später teuer bezahlen muss.

Da hilft auch verschwinden nicht:

„Zur mündlichen Verhandlung am 21.01.2021 erschien die Beklagte trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens und Verlegung des Termins auf Ihren Wunsch hin nicht.“

Ob es ein Widerruf, Einspruch, Widerspruch, Täuschung oder Anfechtung ist – alles ist falsch und wird zum Teil frei erfunden, nur um die Betreiberin der Modelzeitung nicht bezahlen zu müssen. Nun schaut der Rechtsanwalt in die Röhre, seine Mandantin ist weg, die Honorarrechung dürfte für lange Zeit unbezahlt liegen bleiben, das Model zeigt mit ihrer Abwesenheit, dass ihr das nunmehr völlig egal ist. Das führt zu Frust auf allen Seiten denn damit kommen zu den eigentlichen Anzeigenkosten, viele Gebühren für Anwälte und Gerichte hinzu, plus Zinsen und weitere Vollstreckungskosten die den eigentlichen Preis in wenigen Jahren verdreifachen werden.

Urteil aus Berlin (Amtsgericht Charlottenburg 218 C 235/20)

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AG Königstein urteilt am 21. August 2020 – Kein Widerrufsrecht mehr bei Lorraine Media Verträgen!

 



Feststellungsklage endet mit Kostendesaster. Das Risiko von zusätzlichen Kosten bei Klage mit der Lorraine Media GmbH ist erheblich.

Die Firma Lorraine Media aus Berlin hat aufgrund des von der Anzeigenauftraggeberin am 14.05.2017 erteilten Auftrages zur Fertigung einer digitalen Veröffentlichung in der Modelsweek Anspruch auf den Gesamtpreis von 598,50 Euro.

Das Gerichtsverfahren ist 3 Jahre nach Auftragserteilung endlich abgeschlossen. Nun steht fest, dass der Beklagten kein gesetzliches Widerrufsrecht zustand.

  1. Auftraggeber schließen keinen Verbrauchervertrag
  2. Wenn es ein Widerrufsrecht gäbe, ist es erloschen.

Die Folgekosten sind horrend. Allein die aufgelaufenen Zinsen betragen 148,76 Euro hinzu kommen weitere 500,00 Euro für Anwälte und Gerichtskosten und der Anzeigenpreis. Es ist riskant und teuer auf den falschen Rat aus Medien und Presse zu hören.

Laden Sie sich hier kostenlos das Urteil herunter und informieren Sie sich damit. In den Medien wird gern gelogen, lassen Sie sich deshalb nicht von Fake-News und angeblichen Ratschlägen manipulieren.


AG Königstein i. TS Az 21 C 446/20

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Hilfe fast 1.700,00 € Prozess um Modelsweek Vertrag!

 

Unvorstellbare Dreistigkeit – Es ist kein Betrug!

Eine Frau aus NRW versucht mit Anwalt eine Agentur um fällige Rechnung zu prellen und wird erwischt, doch es ist kein Betrug.

Der Streitwert wurde auf 1.197 Euro festgesetzt. Lesen Sie hier!

Dem Gericht wollte die Auftraggeberin weissmachen, sie sei eine Verbraucherin, hätte alle Rechte und bräuchte deshalb auch nichts zu bezahlen. Doch das Gericht befand, dass es immer noch einige Geschäfte gibt, die gültig bleiben.

Geld wollte die Dame nicht mehr besitzen.

Sie wurde verurteilt an die Agentur fast 1.200 Euro zu bezahlen. Nachdem klar war das sie sich auf falsche Informationen von windigen Verbraucherschützern gestützt hatte die sich jetzt ins Fäustchen lachen kamen dann auch noch die Gerichtskosten von fast 500 Euro hinzu. Vorsichtig sollte man sein, wenn man im Internet liesst, dass man sich keine Sorgen machen muss und nichts bezahlen braucht. Eine Kopie der vom Gericht festgesetzen Kosten können Sie hier kostenlos herunterladen:

Risiko Gerichtskosten im Fall Lorraine Media GmbH Anzeigenvertrag

Spielsucht soll Grund für Betrügerei sein

Als Motiv für sehen Beteiligte die Spielsucht. Nach Informationen von Reporter Kessler habe die Frau versucht abzuzocken und die Agentur zu prellen.

Amtsgericht Gelsenkirchen 204 C 29/20

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Ein gesetzliches Widerrufsrecht im Sinne der §§ 312b, 312g, 355 Abs. 18GB stand der Beklagten nicht zu!

 

Die Beklagte hat bei Abschluss des Vertrages nicht als Verbraucherin (§ 13 BGB) sondern als Unternehmerin (§ 14 BGB) gehandelt.


Wie soll es auch sonst sein?

Können Sie sich vorstellen, dass eine Karriere als Fotomodell so etwas ist wie die Bestellung einer Luftmatratze?

Es gibt so viele Webseiten in denen gewarnt wird, aber es wird halt sehr oft gelogen. Die Wahrheit wird von den Medien gern verschwiegen und das es hunderte von Gerichtsurteilen gibt, bei der die Agentur den Prozess geführt und gewonnen hat wird fast überall unterschlagen. Stattdessen versuchen die Lügner Kunden mit falschen und unvollständigen Informationen in die Irre zu führen um sich von der Seite anzusehen, wie der Kunde einer Agentur ins Messer läuft. Dann stellt man sich hin und sagt noch “siehste”.

Hier können Sie sich ehrlich informieren und selber entscheiden. Laden Sie sich kostenlos das neueste Urteil des Amtsgerichts Düren 44 C 244/18 herunter und konfrontieren Sie ihren Anwalt damit. Wenn er ehrlich ist wird er Ihnen die Wahrheit sagen.