Gelegentlich kommen ehemalige Fotomodelle der Zeitung Modelsweek vor Gericht, Grund sind unbezahlte Rechnungen.
An einigen Stellen im Internet und in den Medien wird den Models das blaue vom Himmel versprochen. Sie sollen ihren gerade erst abgeschlossenen Vertrag per Widerruf quasi stornieren. Dann braucht man auch nichts zu bezahlen.
Dies ist eine Falle, die gern von frei ernannten “Verbraucherschützern” gestellt wird um die Kunden von Agenturen ins Verderben zu treiben. Den Fotomodelle und Werbetypen werden grauenvolle Horrorgeschichten über die Agentur erzählt und falsche Informationen zugeschoben.
Die Täter lachen sich dann kaputt, wenn das Model erst verklagt, nach Jahren hohe Kosten hat und die Karriere nicht wie gewünscht gestartet werden kann. So scheint es auch in einem Urteil des AG Bad Hersfeld (10 C 875/15) wieder gewesen zu sein. Lesen Sie selbst und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen: 10 C 875/15 (10)
Verkündet am 12.01.2016
Im Namen des Volkes
Urteil
In dem Rechtsstreit
Lorraine Media GmbH vertr.d.d.GF Hauptstr. 117, 10827 Berlin
Klägerin
gegen
Beklagte……….
hat das Amtsgericht in Bad Hersfeld durch den Richter am Amtsgericht Lei m b ach im schriftlichen Verfahren gemäß §495a ZPO unter Bestimmung des Termins, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, für den 22.Dezember 2015
idr Recht erkannt:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding vom 28.Mai 2015 (GeschäftsNummer 15-0781624-0-6) wird, nach teilweiser Klagerücknahme, aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 448,20 € nebst Zinsen in
Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 2.Mai 2015 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin infolge der teilweisen Klagerücknahme ein Zehntel und die Beklagte neunZehntel zu tragen, ferner hat die Beklagte die durch ihre Säumnis veranlassten Kosten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
(Gemäß §313a, Abs.l ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen) hat das Amtsgericht Einbeck im Verfahren gem. § 495 a ZPO mit einer Erklärungsfrist bis zum 11.12.2015 am 29.12.2015 durch den Richter Oelschlägel für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 537,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Juni 2015 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
I.
Die zulässige Klage ist voll umfänglich begründet.
Der Klägerin steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch in Höhe von 537,30 Euro gemäß § 357 Abs. 8 BGB zu.
Der als Anlage K 1 eingereichte Vertrag vom 22. Februar 2015 wurde zwischen den Parteien geschlossen, wonach für das Anzeigenpaket “Models-Week & Banner & More” mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ein Preis von 597,00 Euro zu zahlen war.
Die Beklagte hat nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch eine arglistige Täuschung zur Vertragsunterzeichnung veranlasst wurde und darüber hinaus eine entsprechende Anfechtung nicht erklärt.
Da die Beklagte den Vertrag am 12. März 2015 widerrufen hat, steht der Klägerin nach § 357 Abs. 8 BGB für die erbrachten Leistungen ein Anspruch auf Wertersatz zu. Darauf wurde die Beklagte durch die Klägerin mit der als Anlage K 2 eingereichten und von der Beklagten unterzeichneten Widerrufs belehrung hingewiesen.
Bei der Berechnung des Wertersatzes ist zunächst auf den vereinbarten Gesamtpreis abzustellen.
Soweit die Beklagte vorgetragen hat, die Bilder entsprächen nicht der Arbeit eines professionellen Fotografen, sondern eines unbegabten Laien, so vermag dieser Vortrag nicht, eine unverhältnismäßige Höhe des Gesamtpreises substantiiert darzulegen.
Unter Berücksichtigung der von der Klägerin bis zum Widerruf erbrachten Leistungen ist ein Wertersatzanspruch in Höhe von 90 Prozent der ursprünglich vereinbarten Vergütung angemessen.
Der Klage war daher stattzugeben.
Die Zinsentscheidung folgt aus §§288, 291 BGB. Es werden nur noch die gesetzlichen Zinsen ab Zustellung des Mahnbescheids verlangt.
Die Kostenentscheidung folgt, soweit die Beklagte antragsgemäß verurteilt wurde, aus §91 ZPO, hinsichtlich der Säumniskosten aus §344 ZPO, hinsichtlich der durch die Klagerücknahme veranlassten Kosten aus §269,Abs.3 ZPO, insgesamt sodann aus §92,Abs.l ZPO.
Der Vollstreckbarkeitsausspruch folgt aus §§708, Ziffer 11, 711, 713 ZPO.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der Berufung angefochten werden. Sie ist einzulegen innerhalb einer Notfrist von einem Monat bei dem Landgericht Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda. Die Frist beginnt mit der Zustellung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung. Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdegegenstand 600,00 € übersteigt oder das Gericht die Berufung in diesem Urteil. zugelassen hat. Zur Einlegung der Berufung ist berechtigt, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Berufung wird durch Einreichung einer Berufungsschrift eingelegt. Die Berufung kann nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden.
5 Antworten auf „Auf die Modelsweek, fertig, Widerruf!“
Hab mal eben die Datenbank abgefragt. Es gibt hier schon etliche Urteile. Die Firma hat offenbar astreine Verträge und hält sich an bestehendes Recht. Wenn ihr die Rechnung nicht bezahlen wollt, dann steht einem dummerweise einiges bevor, denn die Firma wird bundesweit offensichtlich seit über 10 Jahren von renommierten Anwälten vertreten. Die zum Teil bekannten Kanzleien setzen vor Gericht Forderung für namenhafte deutsche Grossunternehmen aus dem Mobilfunk, Versandhandel, PayTV, Internet etc. durch. Die Urteile gibt’s auch schon als PDF.
Amtsgericht Nürnberg 4 C 0587/99
Amtsgericht Bad Lobenstein 2 C 198/05
Amtsgericht Bremen 2 C 1247/97
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück 4 C 492/05
Amtsgericht Hamburg Altona 314 A C 353/07
Amtsgericht Bremen 9 C 0347-08
Amtsgericht Eckernförde 6 C 418-08
Amtsgericht Hannover 521 C 20185/03
Amtsgericht Osnabrück 44 C 278/03
Amtsgericht Cloppenburg 21C 1932/03
Amtsgericht Neunkirchen 14 C 793/07
Amtsgericht Paderborn 55 C 29/07
Amtsgericht Kassel 421 C 2816/06
Amtsgericht Rüdesheim am Rhein 3 C 127/05
Amtsgericht München 274 C 32113/04
Amtsgericht Bremen 9 C 0347-08
Amtsgericht Eckernförde 6 C 418-08
Amtsgericht Hamburg Wandsbek 711 C 237/08
Amtsgericht Spandau 7 C 88/09
Vollständige Liste mit weiteren Urteilen und Infos kann ich Euch per Email schicken:
mailto: baktar@arcor.de
Bei den Gerichten kostet es immer 10 bis 15 Euro Gebühr, wollte die Liste an PDF URL´s hier aber nicht posten. Die sind doch recht nützlich und ich kann die Euch per Email gern zur Verfügung stellen; wenn´s hilft.
Kai Stüwe-Baktar
Jura-Referendar
22111Hamburg
baktar@arcor.de
Hallo zusammen,
jeder kennt die Modalitäten bei Verträgen – sollte man meinen. Zum Beispiel die Neuverträge fürs Mobiltelefon, schließlich haben ja fast 100% aller Bundesbürger mindestens einen Handyvertrag – aber nein. Alle Firmen die legal arbeiten bieten auch Verträge (mündlich oder schriftlich) für ihre Leistungen an. Also was glaubt ihr denn, wenn ihr hingeht und einfach die Rechnungen der Mobilfunkanbieter nicht mehr bezahlt. Glaubt ihr tatsächlich dass die ihre Forderungen nicht vor Gericht geltend machen? Das ist nix neues. Das passiert jeden Tag Land auf Land ab zigmal. Und dass dann noch Kosten draufkommen, wie Gerichts und Anwaltsgebühren ist doch wohl jedem klar. Was hat denn das mit Abzocke zu tun – warum muss man da was von Warnungen oder Opfern brüllen. Wer sich als Opfer sieht sollte sich:
1. Entmündigen lassen (ist seit 1998 Trend mit steigenden Zahlen)
2. In ein Heim einweisen lassen
3. Den ganzen Tag RTL glotzen
Eins ist jedoch sicher. Wenn ihr, wie die Unternehmen die Verträge einhaltet und eure Rechnung bezahlt werdet ihr auch nicht vor Gericht landen und alles ist in Ordnung. Ich kann mir kaum vorstellen das es sich hier um Abzocke handelt, sonst würden die Urteile nicht so eindeutig sein. Nur weil eine Firma ihre Forderungen geltend macht ist das kein Grund das Geschäftsgebaren für unseriös zu halten. Ich finde so etwas geradezu seriös. Unseriös wäre wohl eher, wenn die Verträge gegen geltendes Recht verstoßen würden oder gar kein Vertrag existiert und einfach bar abgezockt wird. Das ist ja hier offensichtlich nicht der Fall, denn ein Unternehmen, welches erst seine Forderungen bei Gericht geltend macht gibt euch ja noch ungewollt Kredit.
P.S. Übrigens wer eine Karriere als Model oder Schauspieler beginnen will der sollte sich im Klaren sein, dass er investieren (bezahlen) muss und zwar nicht nur 1.000 EUR. Das ist ein professionelles Geschäft in das man investieren muss – ich berufe mich hier auf Aussagen von Heidi Klum und dem Schauspieler Till Schweiger.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für einen geplanten Fernsehbeitrag sind wir auf der Suche nach Betroffenen, die sich für viel Geld bei der Agentur Lorraine Media GmbH registriert haben und nun ohne Aufträge auf ihren Kosten sitzen gelassen wurden.
Über entsprechende Kontakte wäre ich Ihnen sehr dankbar. Aus organisatorischen Gründen kann ich in diesem Forum leider vorerst nur eine gmx-Mail-Adresse veröffentlichen. Kontakt bitte an isolde.delbke@gmx.de
Vielen Dank. Mit Ihrer Hilfe können Sie andere vor solchen Methoden schützen.
Irgendwie ist es eine Gefühlssache!
Also bei mir war das so: Ich wohne in Tübingen und war mit meinem Freund Anfang 2015 beim Casting in Stuttgart in einem Hotel. Wir sind dorthin gegangen und haben mit der Beraterin gesprochen. Sie hat auf mich einen sehr guten Eindruck gemacht und meinen Freund war auch überzeugt, obwohl er Anfangs der Sache ganz kritisch gegenüber stand einen Anzeigenauftrag zu unterschreiben. Danach bin ich auch am gleichen Tag fotografiert worden. In den ersten Wochen danach und besonders am gleichen Abend hatte ich ein mieses Gefühl, man hört ja so viel. Ich kann das aber recht gut verstehen, denn einige Kolleginnen haben schon schlechte Erfahrung gemacht, hier war das aber nicht der Fall. Bei der Agentur steht auch, dass sie diejenigen verklagen, die sich nicht an den Vertrag halten. Für mich und viele meiner Kolleginnen war das aber kein Thema, da ich garkeine Probleme mit denen hatte, ich hab das pünktlich bezahlt und kann einfach nur bestätigen, dass es dann keine Problem gab. Unsicher war ich mir am Anfang schon, aber zum Glück bin ich nicht allein hingegangen und mein Freund hat mich immer wieder unterstützt und mir gut zugeredet ich soll mich jetzt ganz stark auf meine Karriere vorbereiten. Bis Mai hatten wir dann drei Anfragen die über die Fotoanzeige reingekommen sind und eine davonAnfrage (also eine Buchung) über die Anzeige bekommen. Ich bin dann auf der Messe Köln Practical World Interzum Cologne Mai 2015 fotografiert worden. Mit mir waren auch einige andere Models meist auch jüngere Mädels ab 14 bei dem Fotoshooting. Durch das Fotoshooting konnten wir auch an der Abschlussgala am 16. Mai teilnehmen. Manche Models haben geweint (vor Freude) und einige Eltern auch. Es war wirklich richtig toll und es ist unheimlich aufregend im Rampenlicht zu stehen vor all den Zuschauern und Fotografen, da waren fast 800 Leute. Letztlich kann ich sagen hat sich es für mich nach anfänglichen Zweifeln gelohnt und weil mich mein Freund unterstützt hat bin ich auch positiv dabei geblieben.
Guten Tag
Ich war im Sommer gemeinsam mit meinem Sohn beim Casting und habe dabei den Luxusvertrag unterschrieben. Nach einiger Zeit kam dann die Rechnung von der Firma die ohne Verzögerung von uns beglichen wurde.
Also, nachdem ich in den letzten Monaten fleißig sämtliche Erfahrungsberichte über die Castings studiert habe, möchte ich mich bei allen bedanken indem ich auch mal eine positive Rückmeldung hier veröffentliche.
Jeder der sich im Web zu Recht findet wird bestätigen, dass hier und da mal positive oder mal auch negative Informationen zu finden sind. Da ich aber bereits seit Sommer mitdabei bin habe ich natürlich einen gewissen Erfahrungswert und Gefühl dafür entwickelt. Auf jeden Fall muss erwähnt werden, dass die Buchungen über die Agentur tatsächlich funktionieren und man dadurch die Möglichkeit hat zusätzlich an Aufträge zu kommen.
Welcher Typ nun auch tatsächlich gesucht wird steht in den Sternen. Genauso wie die Mode halt heutzutage funktioniert.
Bis heute können wir folgende Resonanz dokumentieren. Zwei Buchungen für ein Fotoshooting-Event und ein als Promotion-Model. Natürlich muss man als Elternteil die Kraft und Zeit investieren, da etliche Kids gar nicht Volljährig sind. Aber bei uns ist das kein Problem, da ich zu Hause bin und mein Mann gut verdient. Daher können wir die Wochenendausflüge gut organisieren.
Bei den Events die wir besucht haben waren auch einige andere Elterteile mitdabei, wo dies nicht so gut funktioniert. Da beide Vollzeit berufstätig sind entstehen schon mal Reibereien, da einfach zu wenig Zeit vorhanden ist. Bei den Kindern ist der Frust immens. Das kann ich total nachvollziehen, denn wenn ich ebenfalls berufstätig wäre, dann würde es mit Sicherheit wesentlich schwieriger werden. Aber mein Sohn ist sehr froh, dass wir ihm dabei helfen und auch die Zeit dafür opfern. Er ist wirklich sehr interessiert und begeistert von diesem Job.
Die Fotos sind sehr gut geworden und der Preis stimmt für uns ebenfalls. Es gibt sicherlich auch andere eventuell sogar günstigere Anbieter, aber auch die müssen 2+2 zusammenrechnen können, folgend bleibt der Service auf der Strecke, daher ist die Wahl hier schon wesentlich interessanter.
Ich könnte noch sehr vieles hier schreiben, aber fürs erste sollte es reichen. Wenn jemand unbedingt weitere Informationen benötigt kann mich gerne per eMail kontaktieren
( angela.dreesbach@arcor.de )
Liebe Grüße aus Bad Breisig