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Widerruf

Modelsweek Gerichtsurteile

 

Der Unternehmer unternimmt, damit am Ende die Kasse stimmt!

So lautet das Motto wenn es gut geht. In einigen Fällen aber fallen Unternehmer auf die windigen Aussagen von gefährlichen Verbraucherschützern herein und werden dadurch in aussichtslose Gerichtsprozesse verwickelt.

Nicht selten kommt es vor, dass man im Internet furchtbare Informationen findet die nicht durch Tatsachen gestützt sind. Einige Fotomodelle fallen auf diesen Trick herein und müssen am Ende feststellen, dass sie falsch beraten oder informiert wurden.

Die Akteure auf diesem Gebiet sind häufig windige Rechtsanwälte die sich gern von einem Fotomodell beauftragen lassen absehbar riskante Klagen gegen eine Firma mit dem Namen Lorraine Media GmbH auszuführen.

Am Ende stehen nicht nur die Kosten für einen gewerblichen Anzeigenauftrag auf der Rechnung, sondern zusätzliche Kosten für Gerichtsverfahren und Anwälte der Gegenseite. Hier sollte man aufpassen und sich nicht den falschen Versprechungen von skrupellosen Verbraucherschützern hingeben. Ein Beispiel aus der jüngeren Zeit liefert ein Urteil (AG Paderborn 57 C 85-20) was wir hier gern kostenlos zur Verfügung stellen, um Ihnen Zugang zur Wahrheit unserer Information zu ermöglichen. Prüfen Sie es selbst, hier erhalten Sie ehrliche Informationen.

Dort wird noch einmal erklärt, warum es bei gewerblichen Anzeigenverträgen kein Widerrufsrecht gibt:

“Die Beklagte hat den mit der Klägerin geschlossenen Vertrag auch nicht wirksam widerrufen: Der Beklagten stand schon kein aus § 356 BGB folgendes gesetzliches Widerrufsrecht zu, da es ihr an der nach § 356 Abs. 1 BGB erforderlichenEigenschaft als Verbraucherin LS.d. § 13 BGB fehlte. Insoweit kommt es schon nach dem Wortlaut des .§ 13 BGB darauf an, ob der Zweck des Rechtsgeschäfts einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen ist. Ausweislich des Vertragstextes sollten die Fotoaufnahmen für die selbstständige berufliche Tätigkeit der Beklagten dienen. Dabei ist unerheblich, ob diese Angabe tatsächlich dem inneren Willen der Beklagten entsprochen hat. Entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten der Sache nach dem privaten oder dem gewerblich/beruflichen Bereich zuzuordnen ist. Dies ist anhand objektiver Umstände festzustellen. Aufgrund der Angaben der Beklagten im von ihr unterschriebenen Vertragstext war hier auch objektiv davon auszugehen, dass die Beklagte nicht als Verbraucherin handelte (vgl. auch: BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 – VIII ZR 91/04 -, Rn.11, juris).”

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Kein Widerrufsrecht seit 2018

 

Casting bei einer Firma und dann ist es Ihnen auch so ergangen?

Sie waren bei einem Casting und haben sich anschließend brandheisse Lügeninformationen aus dem Internet angetan?

Bei uns erfahren Sie die Wahrheit, denn wir spüren für sie wertvolle Informationen über Verträge und Widerrufsrechte auf, die im Internet von Scheinheiligen falsch dargestellt werden. Bei uns finden Sie echte Urteile und können daraus ableiten was wirklich Recht und Gesetz ist. Passen Sie auf!

Im Internet wird seit langem viel gelogen, besonders im Bereich von “Verbraucherschutz”.
Seit einigen Jahren werden auch ansonsten gewerblich Tätige angelockt, teure 0900er Nummern einer Verbraucherzentrale anzurufen um wertlose Informationen zu erhalten die auch Sie am Ende in teure und vor allem aussichtslose Prozesse mit anderen Unternehmen verwickeln sollen.

Eine ganze Branche bereichert sich daran, vor allem Verbraucherschützer und abgehalfterte Rechtsanwälte.
Auch in diesem Fall wurde ein Kunde der Lorraine Media GmbH durch die Märchen eines Verbraucherschützers auf den Leim geführt. Man hat ihm geraten nicht zu zahlen -in der Folge müssen nun 598 Euro und 9% Zinsen bezahlt werden und zwar rückwirkend. Hinzu kommen Kosten für das Gerichtsverfahren, die Mahnkosten und doppelte Anwaltsgebühren, da der Kunde nicht nur seinen eigenen hochgradig seriösen Anwalt bezahlen muss, der ihn sehenden Auges in eine solche Horrorauseinandersetzung geführt hat. Und obendrein natürlich auch noch die Anwälte der Modelsweek. Das macht dann 1.200 Euro und mehr.

Das alles nur, weil er auf einen vermeintlich seriösen Rat eines hinterhältigen Verbraucherschützers gehört hat, der sich nun über die Dummheit des Kunden kaputt lacht weil er auf den unseriösen Trick hereingefallen ist, sich an eine Person zu wenden, die mit teuren 0900er Nummern ihr Unwesen treibt und versucht auf eine ganz perfide Art und Weise massenhaft falsche Informationen zu verbreiten.

Unsere Informationen basieren hingegen auf echten Urteilen deren Wahrheit sie bei Gericht nachprüfen können. Hier finden Sie hunderte solcher Dokumente die Ihnen helfen werden hohe Prozess und Anwaltskosten zu sparen. Das Urteil des Amtsgerichts Münster (AG Münster 7 C 486/18 vom 28. August 2018) können Sie kostenlos hier herunterladen.

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Widerruf kann 910 Euro kosten

 

Sie können sich Ärger und 910 Euro sparen, weil man hier die Wahrheit nachvollziehbar prüfen kann.

Wenn Sie auf gefährliche Ratschläge von Verbraucherzentralen höheren oder sich in einen aussichtslosen Prozess verwickeln lassen möchten, der sie über Jahre begleitet und am Ende teuer bezahlt werden muss, dann sollten sie sich einmal die von Hass und Hetze gesegneten Beiträge diverser Verbraucherschützer durchlesen.

Mit keiner Silbe wird den zahlungspflichtigen Personen erklärt auf welches Risiko sie sich einlassen, warum auch?

Am Ende ist es der Anzeigenauftraggeber der die Zeche bezahlen muss und kein Verbraucherschützer, der im Internet Hetze betreibt und versucht Kunden mit verläumbderischen Sprüchen gegen Firmen aufzuhetzen und sich am Ende ins Fäustchen lacht. Denn er ist nicht derjenige der vor Gericht steht und die Suppe auslöffeln muss.

Hier finden sie ein kostenloses Musterbeispiel (Urteil und Kostenfestsetzungsbeschluss des AG-Leipzig) was sie zu bezahlen haben. Dabei fehlen natürlich noch die Kosten für den eigenen Anwalt.

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Urteil vom 21. Februar 2018 – Kein Widerrufsrecht mehr!

 

Am Mittwoch, den 21. Februar 2018 kam nun innerhalb von wenigen Tagen ein weiteres Urteil ans Tageslicht aus dem klar wird, dass es bei den professionellen Modelsweek Verträgen langsam aber sicher kein Widerrufsrecht mehr gibt.

Demnach erlöscht nun das Widerrufsrecht – wenn es bei gewerblichen Anzeigenverträgen mit der Lorraine Medie GmbH denn überhaupt eines gegeben hätte – bereits mit dem ersten Fotoshooting.

Mehr und mehr wird es den Richtern klar, dass es den Auftraggebern nur noch darum geht Abzocke zu betreiben. Es geht nicht mehr um ein Widerrufsrecht, wie es der Gesetzgeber eingeführt hat.

Verträge sollen insgesamt nur noch schwebend wirksam sein. Wenn das so gewollt gewesen wäre, bräuchte man keine Verträge mehr zu schliessen. Dann wären wir alle im Zeitalter der totalen Entmündigung angekommen.

Es wird versucht mit Hilfe von “Verbraucherschützern” ein völlig absurdes Bild zu zeichnen um Leistungen verschiedenster Dienstleister auf dem Rücken der bestehenden Gesetze zu erschleichen.

Auch in Bayern ist dieser Versuch nun zum 16. Mal in Folge wieder fehlgeschlagen. Für manche Kunden der Modelsweek ist das ein Ritt auf der Rasierklinge. Einige glauben den düsteren Bildern die über die Lorraine Media GmbH von anonymen Figuren und den unseriösen Verbraucherschützern verbreitet werden und zahlen erstmal ihre Rechnung nicht.

Dann landet – teilweise Jahre später – die Klage beim Kunden und neben der eigentlichen Anzeigengebühr, darf er dann – Dank von Verbraucherschützern – auch noch die ganzen Kosten für die Klage zahlen, denn sie haben inzwischen kein Widerrufsrecht mehr. Damit verdoppelt sich der geschuldete Betrag und die Verbraucherschützer lachen sich ins Fäustchen.

Überzeugen Sie sich selbst, das Urteil des AG Straubing 3 C 1012/17 finden Sie hier kostenlos zum Download.

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Halle 2 C 176 15 vs. 163 C 3011 15

 

Wie in (Halle 2 C 176 15) und (Magdeburg 163 C 3011 15) mit Zahlen herumgeschmissen wird kann man hier bewundern.

Beim Amtsgericht Magdeburg sowie beim Amtsgericht Halle 2 C 176 15 verlor die Lorraine Media GmbH zu einem Großteil Klagen gegen Kunden die durch Rechtsanwälte vertreten waren?

Amtsgericht Halle in Westfalen (Az. 2 C 176/15) 130 EURO

Amtsgericht Magdeburg (Az. 163 C 3011/15) 125 EURO

 

Wertersatz
Halle 2 C 176 15

Vermutlich werden Lorraine Media, Presseberichterstatter oder Verbraucherschützer verstärkt damit werben, dass man für ein Fotoshooting bei Modelsweek nur 125-130 Euro bezahlen muss. Aber für viele ist noch immer nicht klar und verständlich, dass nicht das Fotoshooting sondern Wertersatz bezahlt werden muss. Das ist etwas völlig anderes, denn der Wertersatz bemisst sich am Preis und nicht daran was ein Fotoshooting kostet.

In den allermeisten Fällen ist ein Wertersatz in Höhe von bis zu 90% zu zahlen – jeder kann hier und im Internet duzende Urteile als Nachweis mit ausführlichen Begründungen finden und das überprüfen. Wer das leugnet macht sich unglaubwürdig!

Das Urteil aus Magdeburg ist ein Paradebeispiel dafür, dass die Kundin am Ende 538,20 € zu bezahlen hat, denn gegen die Kundin wurde im Vorfeld ein Vollstreckungsbescheid in Höhe von 412,78 € erlassen, der natürlich bestehen bleibt.

Andernfalls wäre die Kundin zur Zahlung von 538,20 € verurteilt worden. Wer rechnen kann wird feststellen, dass

412,78 € plus 125,42 €  = 538,20 € ergibt.

In der Urteilsbegründung heißt es wortwörtlich:

„Insoweit ist die Beklagte antragsgemäß zu verurteilen und der gegen sie ergangene Vollstreckungsbescheid aufrechtzuerhalten. Da in diesem zunächst nur eine Forderung in Höhe von 412,78 € tituliert wurde, ist die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung eines weiteren Betrages in Höhe von 125,42 € verpflichtet und insoweit zu verurteilen. „

Vorsicht vor unseriöser Berichterstattung und Verbraucherschützern. Fallen Sie nicht auf falsche Presse- und Medienberichterstattung herein die ihren Lesern vorgaukeln, dass bei Widerruf nur Wertersatz in Höhe von wenigen Euro zu bezahlen sei. Diese Aussagen sind falsch und durch zahlreiche Urteile widerlegt.

Und damit noch nicht genug. Weil hier nicht pünktlich gezahlt wurde kommen obendrein noch die Gerichts- und Verfahrenskosten hinzu. (Nachweiss: Kostenfestsetzungsbeschluss

)

Somit kostet der Widerruf nicht nur 538,20 € Wertersatz, nein hinzu kommen auch noch 237,50 € Gerichts- und Anwaltskosten der Lorraine Media GmbH. Das sind schon mal Kosten von 775,70 €. Dabei sind die Gebühren für den eigenen Rechtsanwalt noch nicht beinhaltet. Warum sollte man sich zu einem Widerruf anstiften lassen?