Kategorien
Widerruf

Informationsblatt mit Widerrufsbelehrung

 

Urteil vom 30.April 2021


Auch wenn die Lorraine Media GmbH die Anzeige nicht veröffentlichen würde, muss der Kunde nach Abschluss des Klageverfahrens wegen der Widerrufsbelehrung zahlen.

Die Beklagte konnte die Zahlung auch nicht verweigern, weil die Bilder der Beklagten vermeintlich nicht veröffentlicht waren. Auch insoweit sei auf die AGB lit. f) der Klägerin verwiesen. Dort ist der Klägerin bis zur Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht eingeräumt hinsichtlich der Veröffentlichung.

Kostenloser Download Urteil Amtsgericht Schwarzenbek 2 C 170/20

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert