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Urteil Nr. 250 Lorraine Media GmbH Widerrufsrecht!

 

Ein Bericht von Anja Drossinski


Neben Helene K. aus Gütersloh wunderten sich damals mehrere angehende Stars und Sternchen über zweifelhafte Berichterstattung nachdem sie einen Anzeigenvertrag für die Werbung als Model abgeschlossen hatten.



Bundesweit urteilten zwischen Flensburg und Garmisch in den letzten Jahren 250 Gerichte mit dem Sachverstand von 500 Juristen, bestehend aus Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im immer gleichen Tenor:

„Kein Widerrufsrecht bei Anzeigenverträgen“

Das kann kein Zufall sein!


Wer einen Vertrag mit der Lorraine Media GmbH aus Berlin abgeschlossen hatte und sich dachte Lorraine Media GmbH nicht bezahlen, bekommt keine Leistung, sondern ein Urteil mit doppelten Kosten. Bündelweise Zinsen, Mahnkosten, Verzugspauschalen, Anwaltsgebühren, Gerichts- und Pfändungskosten sind die Folge.


Wie ging das?

Die Kunst lag bei der Lorraine Media GmbH – wie durch ein Verfahren aus dem Jahr 2012 beim Landgericht Berlin Az. 50 S 22/13 bekannt wurde – und mit Beginn der Coronakriese im Jahr 2020 endete, darin Schauspieler und Fotomodelle davon zu überzeugen einen Anzeigenvertrag zur Eigenwerbung abschließen zu lassen und diese über die Medien, mit Hilfe von vermeintlichen Verbraucherschützern so zu verunsichern, dass sie glaubten nicht zahlen zu müssen.

Die von den Medien meist als „Opfer“ bezeichneten bekamen anstelle einer Leistung wie z.B. eine Modelanzeige in der digitalen Zeitschrift Modelsweek meist Jahre später nur eines: Eine Klage vom Gericht und sonst garnichts.

Eine Masche aus der Zeit bevor sich die Gesellschaft durch den Virus wandelte, als die Menschen noch Träume hatten und es noch möglich war, sich als Model ohne Maske und ohne 2G+ Bedingungen fotografieren zu lassen.

Heute ist es für viele Agenturen lukrativer, staatliche Hilfen zu kassieren und anschliessend mit den Modellen in die Insolvenz zu spazieren. Ein tolles Konzept für Deutschland und die Lorraine Media GmbH aus Berlin, die sich dem Trend sicher schnell anschliessen wird.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir weitere Fakten wie AG Jever 5 C 43/21 vom 29. Dezember 2021 kostenlos zum download bereitgestellt. Fallen sie nicht auf falsche Medienberichterstattung herein prüfen sie genau, wenn sie einen Vertrag abschliessen und halten sie sich an die Bedingungen.

Wir wünschen allen Lesern ein gesundes, Corona freies Jahr 2022.

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Models-Week steht 40 Euro Verzugspauschale zu

 

Auch in Ahrensburg wurde der Lorraine Media GmbH wieder eine Verzugspauschale gegen einen Auftraggeber zugesprochen, weil der einfach seine Verpflichtung nicht eingehalten hat.

Zunehmend wird deutlich, dass sich einige Modelle nicht mehr an die geltenden Gesetze halten wollen und für jede Handlung gern als „Verbraucher“ wahrgenommen werden wollen, um lediglich den eingegangenen Verpflichtungen nicht mehr nachzukommen.

Das Urteil aus Amtsgericht Ahrensburg 44 C 434/18 haben wir aufspüren können und steht hier kostenlos zur Ansicht bereit. Bitte beachten sie, dass es viele Quellen im Internet gibt, die über nicht existierende Urteile berichten um bei Modellen Aufmerksamkeit und falsche Hoffnungen zu schüren.

Prüfen sie deshalb immer nach und lassen sie sich eine Kopie des angeblichen Urteils zeigen. Es gibt inzwischen viele Anwälte die sich darauf spezialisiert haben Fotomodelle abzuzocken, indem sie den vermeintlichen Modellen Angst und Hoffnung machen einen aussichtlosen Prozess zu führen.

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Das Widerrufsrecht im Urteil von heute!