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Widerruf

Modelsweek Vertrag ist einer unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen

 


Weiteres Urteil aus dem Oktober 2021

Es gibt kein Widerrufsrecht wenn auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Wenn das aber nicht der Fall ist dann gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht, weil es sich bei diesen Geschäften immer nur um ein Unternehmergeschäft handelt.

Eine sich ringsum bekräftigte Rechtssprechung hat sich im Bundesgebiet durchgesetzt wie erneut ein aktuelles Beispiel aus Kiel zeigt.

Nach dem Vertragsinhalt schuldet die Lorraine Media GmbH eine digitale Fotoserie und eine digitale Anzeige in der Rubrik Fotomodel. Diese Leistungen werden ganz offensichtlich und nachprüfbar von der Berliner Werbeagentur zuverlässig erbracht.

Eine solche Tätigkeit ist aber eine gewerbliche Tätigkeit, die auch wenn sie nur als Nebenerwerb aufgenommen werden soll, einer unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen ist.

Die Anzeigenkundin der Lorraine Media GmbH aus Berlin trat bei Zeichnung des Vertrages als zumindest angehende Unternehmerinnen auf diesen Gewerbezweig auf, sodass sie dem Unternehmerbegriff des § 14 BGB unterfällt.

Die Schaltung einer Anzeige dient grundsätzlich dazu, unmittelbar am Markt tätig zu werden und nicht die Modelsweek zu kündigen. Es sollen Kunden und entsprechende Verträge eingeworben werden, sodass dieses Rechtsgeschäft mehr nicht nur als Vorbereitungshandlung für gewerbliche Tätigkeit angesehen werden kann.

Download AG Kiel Az 106 C 169/21