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Widerruf

Der Verlust des Widerrufs ist auch zulässig

 

Der Kunde hat auf dem Informationsblatt zum Vertrag unmittelbar unterhalb der fettgedruckten und umrahmten Hinweise eigenhändig unterschrieben.

“Schon das Gesetz sieht in § 356 Abs. 5 BGB den Verlust des Widerrufsrechts vor, sofern ein Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem ein Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Vorliegend wurde der Beklagte jedoch nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer tätig, was sich bereits aus dem Charakter des Vertrags zur selbständigen beruflichen Tätigkeit als Model ergibt, sodass § 356 Abs. 5 BGB keine unmittelbare Anwendung findet.”

Download: Amtsgericht Leer 700 C 246/19

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Ganz neue Vertragsbedingungen bei Modelsweek

 

Modelsweek stellt das Geschäftsmodell und Vertragsbedingungen um – Widerrufsrecht ade!

Konnte vor Jahren noch jeder der wollte eine Anzeige für die Suche nach Modeljobs aufgeben und sich selbst im Internet präsentieren hat sich dieses chancenreiche Fenster allmählich geschlossen und bleibt nur noch privilegierten Kunden geöffnet.

Es wird ganz offensichtlich dass die Lorraine Media GmbH überwiegend im Bereich B2B arbeitet und “normale Verbraucher” diskriminiert und sogar am Marktzugang hindert.

Grund sind die geänderten Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Demnach werden nur noch Verträge mit Unternehmen und gewerbsmäßig tätigen Personen angeboten, die in der Lage sind eigene Entscheidungen zu treffen. „Verbraucher“ die hingegen in der heutigen Welt umherirren und nicht mehr geschäftsfähig sind bleiben außen vor und können sich weder als Model noch als Darsteller für Werbefilme aktiv betätigen.

Die seit geraumer Zeit völlig geänderte Produktpalette fand natürlich auch Einzug in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Kern gibt es überhaupt kein Widerrufsrecht mehr. Ausgerechnet internationale Großkonzerne haben sich von der EU in Brüssel Sonderregelungen in die Verordnungen schreiben lassen die auch das internationale Geschäftsmodell der Lorraine Media GmbH betreffen.

Denn die weltbekannten, digitalen Inhalteanbieter haben sich Sonderrechte in die Gesetze schreiben lassen, um weiterhin zu den ursprünglichen Bedingungen Geschäfte machen zu können, während sich kleine Anbieter vom Gesetzgeber und Verbracherschützern an der Nase herumführen lassen müssen.

Schuldner zahlen jetzt 9% Zinsen und müssen bei Verzug auch eine von der EU eingeführte Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro berappen. Aber lesen Sie selbst in dem hier jüngst zur Verfügung gestellten Urteil des AG Oldenburg 6 C 6086/18.

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Digitale Inhalte Gerichtsurteil vom 28. Februar 2018

 

Digitale Inhalte – Das Gericht hat sich davon wie auch von dem Erscheinen der Fotos der Tochter der Beklagten selbst überzeugt. Auch die anzufertigenden Fotos sind lediglich als digitale Bilder bezeichnet.

Die Klägerin hat sich zu einer Veröffentlichung der Fotos in der Zeitung www.models-week.de verpflichtet. Es handelt sich dabei nicht um eine Tages- oder sonstige Zeitung in Papierform, sondern um eine digitale Zeitung.

So beschreibt das Gericht die Leistungen der Lorraine Media GmbH wenn es um Anzeigenverträge der Modelsweek geht. Auch wenn die Beklagtenpartei noch so lügen und behaupten es handele sich um eine Zeitung so ist doch jedem Richter klar das es hier nur darum geht, eine vernüftige und angemessene Leistung nicht bezahlen zu müssen.

Hier wird innerhalb von wenigen Tagen deutlich, dass die Menschen negativ beeinflusst werden und am Ende nur noch das Lügen übrig bleibt um kläglich zu verhindern, dass man zur Zahlung verurteilt wird.

“Ein Widerrufsrecht ist der Beklagten weder vertraglich eingeräumt worden, noch besteht es aus anderen Gründen.”

“Letztendlich ist auch ein völliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das zur Sittenwidrigkeit des Vertrags i.S.d. § 138 BGB führen könnte, nach Ansicht des Gerichts nicht gegeben.”

Eine Kopie des Urteils vom AG Schwabach 8 C 791/17 kann hier kostenlos heruntergeladen werden.