Modelsweek stellt das Geschäftsmodell und Vertragsbedingungen um – Widerrufsrecht ade!
Konnte vor Jahren noch jeder der wollte eine Anzeige für die Suche nach Modeljobs aufgeben und sich selbst im Internet präsentieren hat sich dieses chancenreiche Fenster allmählich geschlossen und bleibt nur noch privilegierten Kunden geöffnet.
Es wird ganz offensichtlich dass die Lorraine Media GmbH überwiegend im Bereich B2B arbeitet und “normale Verbraucher” diskriminiert und sogar am Marktzugang hindert.
Grund sind die geänderten Vertrags- und Geschäftsbedingungen. Demnach werden nur noch Verträge mit Unternehmen und gewerbsmäßig tätigen Personen angeboten, die in der Lage sind eigene Entscheidungen zu treffen. „Verbraucher“ die hingegen in der heutigen Welt umherirren und nicht mehr geschäftsfähig sind bleiben außen vor und können sich weder als Model noch als Darsteller für Werbefilme aktiv betätigen.
Die seit geraumer Zeit völlig geänderte Produktpalette fand natürlich auch Einzug in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Kern gibt es überhaupt kein Widerrufsrecht mehr. Ausgerechnet internationale Großkonzerne haben sich von der EU in Brüssel Sonderregelungen in die Verordnungen schreiben lassen die auch das internationale Geschäftsmodell der Lorraine Media GmbH betreffen.
Denn die weltbekannten, digitalen Inhalteanbieter haben sich Sonderrechte in die Gesetze schreiben lassen, um weiterhin zu den ursprünglichen Bedingungen Geschäfte machen zu können, während sich kleine Anbieter vom Gesetzgeber und Verbracherschützern an der Nase herumführen lassen müssen.
Schuldner zahlen jetzt 9% Zinsen und müssen bei Verzug auch eine von der EU eingeführte Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro berappen. Aber lesen Sie selbst in dem hier jüngst zur Verfügung gestellten Urteil des AG Oldenburg 6 C 6086/18.