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Verzugspauschale bei Modelsweek

 

Die Kosten steigen immer weiter. Neben 9% Verzugszinsen kommen Verzugspauschale von 40 € hinzu und natürlich Gerichts und Anwaltskosten. Das alles kann man sich sparen wenn man sich hier kostenlos informiert.

So schreibt der Richter im Urteil: ” Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 598,50 EUR (in Worten:
fünfhundertachtundneunzig Euro und fünfzig Cent) nebst 9 % Zinsen seit dem 20.09.2017 sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR zu zahlen.”

Das Urteil aus Recklinghausen macht die Runde und ist hier als Kopie verfügbar.

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Kein Widerrufsrecht seit 2018

 

Casting bei einer Firma und dann ist es Ihnen auch so ergangen?

Sie waren bei einem Casting und haben sich anschließend brandheisse Lügeninformationen aus dem Internet angetan?

Bei uns erfahren Sie die Wahrheit, denn wir spüren für sie wertvolle Informationen über Verträge und Widerrufsrechte auf, die im Internet von Scheinheiligen falsch dargestellt werden. Bei uns finden Sie echte Urteile und können daraus ableiten was wirklich Recht und Gesetz ist. Passen Sie auf!

Im Internet wird seit langem viel gelogen, besonders im Bereich von “Verbraucherschutz”.
Seit einigen Jahren werden auch ansonsten gewerblich Tätige angelockt, teure 0900er Nummern einer Verbraucherzentrale anzurufen um wertlose Informationen zu erhalten die auch Sie am Ende in teure und vor allem aussichtslose Prozesse mit anderen Unternehmen verwickeln sollen.

Eine ganze Branche bereichert sich daran, vor allem Verbraucherschützer und abgehalfterte Rechtsanwälte.
Auch in diesem Fall wurde ein Kunde der Lorraine Media GmbH durch die Märchen eines Verbraucherschützers auf den Leim geführt. Man hat ihm geraten nicht zu zahlen -in der Folge müssen nun 598 Euro und 9% Zinsen bezahlt werden und zwar rückwirkend. Hinzu kommen Kosten für das Gerichtsverfahren, die Mahnkosten und doppelte Anwaltsgebühren, da der Kunde nicht nur seinen eigenen hochgradig seriösen Anwalt bezahlen muss, der ihn sehenden Auges in eine solche Horrorauseinandersetzung geführt hat. Und obendrein natürlich auch noch die Anwälte der Modelsweek. Das macht dann 1.200 Euro und mehr.

Das alles nur, weil er auf einen vermeintlich seriösen Rat eines hinterhältigen Verbraucherschützers gehört hat, der sich nun über die Dummheit des Kunden kaputt lacht weil er auf den unseriösen Trick hereingefallen ist, sich an eine Person zu wenden, die mit teuren 0900er Nummern ihr Unwesen treibt und versucht auf eine ganz perfide Art und Weise massenhaft falsche Informationen zu verbreiten.

Unsere Informationen basieren hingegen auf echten Urteilen deren Wahrheit sie bei Gericht nachprüfen können. Hier finden Sie hunderte solcher Dokumente die Ihnen helfen werden hohe Prozess und Anwaltskosten zu sparen. Das Urteil des Amtsgerichts Münster (AG Münster 7 C 486/18 vom 28. August 2018) können Sie kostenlos hier herunterladen.

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Aus Einspruch wird Widerspruch

 

Einspruch, Einspruch, Einspruch…

Wenn das Model einen Einspruch macht wird das vom Gericht wie ein Widerspruch behandelt

 

Infolgedessen muss das Model nicht nur die Anzeigenvergütung und die Mahnkosten zahlen, sondern auch noch die Gerichtskosten, denn es kommt zu einer teuren Verhandlung die alle zu den Lasten des oder der Beklagte/n gehen.

Ein Muster für eine deratige Sachlage ist das Urteil des AG Winsen 20 C 209/18, was sie hier zur Information kostenlos herunterladen können.

Dort heisst es: “Aufgrund des als Einspruch gegen den am 06.02.2018 zugestellten Vollstreckungsbescheid vom 31.01.2018 zu wertenden Widerspruchs der Beklagten, eingegangen bei Gericht am 13.02.2018, ist der Prozess in die Lage Erlass des Vollstreckungsbescheides versetzt §§700, 342 ZPO, Der Einspruch istnämlich zulässig, er ist form- und fristgemäß im Sinne der §§700, 338ft, ZPO eingelegt worden.

Damit wird das streitige Verfahren eröffnet und das Model darf nun auch die Kosten der Anwälte zahlen. Einer von vielen Tipps der gern von Verbraucherschützer verbreitet werden, um Fotomodelle und Werbetypen in aussichtslose Prozesse zu verwickeln. So meint das Gericht:

“Jedoch hat der Einspruch in der Sache wenig Erfolg”…und ” Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszins waren anzuerkennen”

Denn üblicherweise handelt es sich bei den Forderungen um Ansprüche aus den

Gewerblichen Daueranzeigenaufträgen zur selbstständigen/beruflichen Tätigkeit als Model

Es sind keine Verbrauchergeschäfte und deshalb werden 9% Zinsen fällig.

Nicht ohne Grund werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehrfach in grosser Schrift erklärt (nicht im Kleingedruckten). In den für alle ganz transparenten Anzeigenverträgen heisst es:

“Der Auftrag dient dazu, die professionelle Vermarktung des Anzeigenauftraggebers bzw. das Model / den Künstler zu fördern und bei kommerziellen Agenturen, Bildnutzern, Fotografen etc. Interesse zu wecken, den Anzeigenauftraggeber bzw. das Model / den Künstler für Foto- oder Filmaufträge zu kontaktieren. ”

§§ 288 Abs. 2 BGB
(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Wer einen Anzeigenauftrag bei Modelsweek schaltet der kann das nicht als Verbraucher, denn er will mit seiner Anzeige Gewinn erzielen. Seine Absicht ist ganz klar und ausschliesslich gewerblicher Natur, auch wenn der Vater seine Tochter gern als Fotomodell vermarktet – oder der Vater seinen Sohn zum Fussballstar machen möchte und dafür entgeltliche Verträge schliesst, dann übernimmt der Vater das Management und schliesst die Verträge in seinem Namen. Sollte der Sohn dann Aufträge oder Spielverträge erhalten, gegen Honorar, dann sind das Einkünfte die der Vater erklären muss und dann auch Steuern zahlen.