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Widerruf

Urteil Nr. 250 Lorraine Media GmbH Widerrufsrecht!

 

Ein Bericht von Anja Drossinski


Neben Helene K. aus Gütersloh wunderten sich damals mehrere angehende Stars und Sternchen über zweifelhafte Berichterstattung nachdem sie einen Anzeigenvertrag für die Werbung als Model abgeschlossen hatten.



Bundesweit urteilten zwischen Flensburg und Garmisch in den letzten Jahren 250 Gerichte mit dem Sachverstand von 500 Juristen, bestehend aus Richterinnen und Richtern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im immer gleichen Tenor:

„Kein Widerrufsrecht bei Anzeigenverträgen“

Das kann kein Zufall sein!


Wer einen Vertrag mit der Lorraine Media GmbH aus Berlin abgeschlossen hatte und sich dachte Lorraine Media GmbH nicht bezahlen, bekommt keine Leistung, sondern ein Urteil mit doppelten Kosten. Bündelweise Zinsen, Mahnkosten, Verzugspauschalen, Anwaltsgebühren, Gerichts- und Pfändungskosten sind die Folge.


Wie ging das?

Die Kunst lag bei der Lorraine Media GmbH – wie durch ein Verfahren aus dem Jahr 2012 beim Landgericht Berlin Az. 50 S 22/13 bekannt wurde – und mit Beginn der Coronakriese im Jahr 2020 endete, darin Schauspieler und Fotomodelle davon zu überzeugen einen Anzeigenvertrag zur Eigenwerbung abschließen zu lassen und diese über die Medien, mit Hilfe von vermeintlichen Verbraucherschützern so zu verunsichern, dass sie glaubten nicht zahlen zu müssen.

Die von den Medien meist als „Opfer“ bezeichneten bekamen anstelle einer Leistung wie z.B. eine Modelanzeige in der digitalen Zeitschrift Modelsweek meist Jahre später nur eines: Eine Klage vom Gericht und sonst garnichts.

Eine Masche aus der Zeit bevor sich die Gesellschaft durch den Virus wandelte, als die Menschen noch Träume hatten und es noch möglich war, sich als Model ohne Maske und ohne 2G+ Bedingungen fotografieren zu lassen.

Heute ist es für viele Agenturen lukrativer, staatliche Hilfen zu kassieren und anschliessend mit den Modellen in die Insolvenz zu spazieren. Ein tolles Konzept für Deutschland und die Lorraine Media GmbH aus Berlin, die sich dem Trend sicher schnell anschliessen wird.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir weitere Fakten wie AG Jever 5 C 43/21 vom 29. Dezember 2021 kostenlos zum download bereitgestellt. Fallen sie nicht auf falsche Medienberichterstattung herein prüfen sie genau, wenn sie einen Vertrag abschliessen und halten sie sich an die Bedingungen.

Wir wünschen allen Lesern ein gesundes, Corona freies Jahr 2022.

3 Antworten auf „Urteil Nr. 250 Lorraine Media GmbH Widerrufsrecht!“

 

Wichtige Hinweise zu Pfändungen und Forderungen der Lorraine Media GmbH
Die Lorraine Media GmbH wurde 2025 aus dem Handelsregister gelöscht und existiert nicht mehr. Diese Firma ist mittlerweile vermögenslos und kann keine Forderungen mehr stellen. Sollte bei Ihnen noch eine Pfändung durch diese Firma bestehen, ist es wichtig zu wissen, dass sämtliche offene Forderungen, die die Lorraine Media GmbH betreffen, an andere Inkassounternehmen oder Gläubiger übertragen wurden. Diese sind nun für die Forderungen zuständig, und Zahlungen müssen direkt an sie erfolgen.
Die Verbraucherzentralen bieten in solchen Fällen oft unsichere und höchst fragwürdige Rechtsaussagen an, die keine rechtliche Bindung haben. Urteile oder Aussagen von Verbraucherzentralen sind oft nicht rechtskräftig, dienen der Propaganda und können eine Pfändung oder titulierte Forderungen keinesfalls ausradieren. Sie sollten sich daher nicht auf solche Urteile verlassen, da sie keinerlei rechtliche Grundlage bieten und nicht dazu dienen, bereits bestehende Forderungen zu löschen.
Falls Sie weiterhin eine Pfändung auf Ihrem Konto haben, sollten Sie sich an die neuen Gläubiger wenden, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen werden. Eine Klärung der Situation kann durchaus eine Weile dauern, da die neuen Gläubiger erst bei den zuständigen Gerichten eingetragen werden müssen. Sollten Sie in der Zwischenzeit Schwierigkeiten mit Ihrer Bank haben, fordern Sie diese auf, die Pfändung zu löschen oder wechseln Sie gegebenenfalls zu einer neuen Bank. Die Lorraine Media GmbH ist nicht mehr in der Lage, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.
Theater hoch 3:
Die Lorraine Media GmbH existiert nicht mehr und hat keine Forderungen mehr. Alle offenen Fragen und Zahlungen müssen mit den neuen Gläubigern geklärt werden. Verlassen Sie sich nicht auf unzulässige oder nicht rechtskräftige Urteile von Verbraucherzentralen – diese sind nicht geeignet, titulierte Forderungen zu annullieren.

 

Modelsweek-App von der „Lorraine Media GmbH“ – Vorsicht vor der Model-App-Abzocke!

„Ich möchte hier dringend vor der „Modelsweek“-App, die von der Lorraine Media GmbH betrieben wird, warnen! Ich habe kürzlich die App heruntergeladen, die angeblich als Model-App für angehende Models dient. Es wurde mir versprochen, dass ich dort kostenlos Fotos hochladen und Modeljobs finden kann. Die App sah auf den ersten Blick gut aus und machte einen professionellen Eindruck, also habe ich mich angemeldet, meine Fotos hochgeladen und begann, mich auf mögliche Model-Jobs zu bewerben. Doch was dann folgte, war eine fiese Abzocke!

Zunächst war die Anmeldung kostenlos, aber nach wenigen Tagen bekam ich eine Nachricht, dass ich angeblich in die engere Auswahl für ein Model-Event gekommen sei. Natürlich war ich interessiert, also klickte ich auf den Link. Was mir dann präsentiert wurde, war ein „Premium-Paket“ für 99 € im Monat, das mir angeblich zusätzliche Jobmöglichkeiten bieten sollte. Ich dachte mir, das könnte ein notwendiger Schritt für meine Modelkarriere sein, also habe ich das Abo abgeschlossen.

Aber das war noch nicht alles! Nach der ersten Zahlung kamen immer wieder zusätzliche Angebote – von teuren Fotoshootings bis hin zu teuren Bewerbungspaketen, die angeblich „meine Chancen auf Jobs maximieren würden“ – jedes Mal eine weitere Zahlung, immer höhere Summen. Und obwohl ich mittlerweile fast 400 € ausgegeben habe, hat sich kein einziger Job oder Auftrag ergeben.

Das Schlimmste: Sobald ich versuchte, das Problem zu zu melden oder um eine Rückerstattung zu bitten, bekam ich entweder keine Antwort oder die Firma verweist auf ihre „allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die angeblich alle Zahlungen absichern. Was mich richtig wütend macht: Die Lorraine Media GmbH hat ihren Sitz inzwischen in Barcelona, Spanien, und es ist nahezu unmöglich, jemanden dort zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn man über rechtliche Schritte nachdenkt, wird einem schnell klar, dass es ein massiver Aufwand wäre, und es gibt kaum Möglichkeiten, gegen diese Firma vorzugehen. Für den deutschen Markt sind die rechtlichen Optionen fast null, weil sie einen geschickten Sitz im Ausland haben, wo die Gesetze nicht so streng sind.

Ein weiteres Problem: Das Widerrufsrecht, das einem normalerweise in Deutschland zusteht, ist hier wegen der Lieferung digitaler Inhalte praktisch nicht anwendbar. Das zeigt auch die Rechtsprechung der deutschen Gerichte. In vielen Fällen, besonders bei digitalen Produkten wie Apps, erlischt das Widerrufsrecht, sobald man mit dem Herunterladen oder dem Zugang zu digitalen Inhalten beginnt – und genau das passiert bei der „Modelsweek“-App. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies bereits mehrfach klargestellt: In einem Urteil vom 20. Dezember 2018 (Az. III ZR 394/17) bestätigte der BGH, dass das Widerrufsrecht verfällt, sobald der Verbraucher mit der Nutzung digitaler Inhalte beginnt. In diesem Fall erlischt das Recht, den Vertrag zu widerrufen, sobald die „Modelsweek“-App installiert und verwendet wird.

Doch es geht noch weiter: In einem weiteren Urteil des BGH vom 14. Juni 2017 (Az. III ZR 387/16) wurde festgestellt, dass das Widerrufsrecht nicht nur bei digitalen Inhalten, sondern auch bei Online-Abonnements und Dienstleistungen wie denen der „Modelsweek“-App erlischt, sobald der Dienst aktiv genutzt wird. Das bedeutet: Selbst wenn man nach der Anmeldung erkennt, dass es sich um eine Abzocke handelt, und schnell reagieren möchte, ist das Widerrufsrecht nicht mehr anwendbar, wenn man bereits mit der Nutzung der App begonnen hat.

Weitere Urteile untermauern dieses Geschäftsmodell der „Modelsweek“-App und ähnlicher Anbieter:

Urteil des BGH vom 17. Dezember 2020 (Az. III ZR 176/19) – In diesem Fall bestätigte der BGH, dass digitale Inhalte, wie sie in Modelsweek-Apps angeboten werden, von der Widerrufsfrist ausgeschlossen sind, sobald der Nutzer mit dem Zugang zu den Inhalten beginnt. Dies gilt auch für Abonnements, bei denen die Leistung sofort nach Vertragsabschluss erbracht wird, wodurch der Widerruf verhindert wird.

Urteil des BGH vom 8. Mai 2014 (Az. III ZR 392/13) – In diesem Fall entschied der BGH, dass digitale Dienstleistungen, die sofort nach Vertragsabschluss verfügbar sind, das Widerrufsrecht verfallen lassen. Auch hier bestätigte das Gericht, dass Verbraucher ihre Rechte nach Nutzung der App oder des digitalen Dienstes verlieren.

Urteil des BGH vom 15. März 2017 (Az. VIII ZR 46/16) – Dieses Urteil bezog sich auf digitale Abonnements und bekräftigte, dass bei Verträgen über digitale Produkte, die sofort zugänglich sind (wie bei der „Modelsweek“-App), kein Widerrufsrecht besteht. Das bedeutet, auch bei solchen Abos hat der Verbraucher kaum eine Möglichkeit, sich ohne Verluste zu befreien.

Die Konsequenz: Die Verbraucherzentralen sind in solchen Fällen machtlos, da sie aufgrund dieser Urteile keine rechtliche Handhabe mehr haben, um gegen diese Art von digitalen Abos vorzugehen. Manchmal haben Verbraucherzentralen nur symbolisch vor unteren Landgerichten versucht zu klagen aber nur mit mässigem Erfolg, zumeist wurden Urteile nie rechtskräftig oder sind vom BGH zurückgewiesen worden, das wird häufig vergessen und dann sieht es so aus als würden sie etwas tun. Das bedeutet, dass man sich oft auf sich selbst verlassen muss, um einen solchen Vertrag zu kündigen oder zu stoppen – was in diesem Fall einfach unmöglich war, da die Firma ihre Zahlungen über unklare digitale Kanäle, wie die Telefonrechnung, abgewickelt hat. Der Betrag war digital verschwunden, und ich konnte ihn weder stoppen noch zurückfordern. Mein Telefonanbieter hat mir inzwischen sogar den Vertrag gekündigt, weil er keine Lösung für die Abrechnungsprobleme fand, die durch diese Firma verursacht wurden.

Ich habe auch versucht, mich an eine Verbraucherzentrale zu wenden, aber wie zu erwarten war, können die auch nur wenig tun, da die Firma einfach nicht greifbar ist. Inzwischen habe ich meine Zahlungen gestoppt und hoffe, dass niemand anders in diese Falle tappt!

Ich kann nur jedem raten, sehr vorsichtig zu sein, wenn er die „Modelsweek“-App oder ähnliche Model-Apps sieht, besonders wenn sie im Ausland operieren. Es ist einfach nicht möglich, rechtlich gegen diese Firmen vorzugehen, und man bleibt am Ende auf den Kosten sitzen. Lasst euch nicht durch hübsche Versprechungen in die Irre führen. Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es wahrscheinlich auch nicht wahr!

Wichtig: Die Verbraucherzentralen sind durch die BGH-Urteile im Fall von digitalen Abonnements und Inhalten stark eingeschränkt und können in solchen Fällen nicht mehr viel ausrichten. Es gibt derzeit kaum Möglichkeiten, rechtlich gegen diese Firmen vorzugehen, wenn sie ihren Sitz im Ausland haben und die Zahlungen digital abwickeln. Ich möchte wirklich warnen, sich nicht in solche Fallen zu begeben!

Warnung: Diese Art von „Abo-Modellen“ ist in vielen Fällen ein durchsichtiger Versuch, unbedarften Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

 

Eine Umfrage hat ergeben, dass geimpfte kein Interesse mehr haben an einem Casting teilzunehmen, sie wollen auch nicht mehr modeln. In Deutschland wird es ohne Öl, Kohle, Atomenergie und Gas zu einer langanhaltenden Rezession kommen, daran hat die Lorraine Media mit ihren Klimaaktivisten lange gearbeitet. Der Rückgang des Wirtschaftswachstums könnte sich dabei über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren erstrecken. Dies sei mit Schließungen von Betrieben und einer deutlichen Zunahme an Arbeitslosen verbunden. Unser dank geht an die Lorraine Media GmbH!!!

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