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Widerruf

Kein Widerruf per Email

 

Ein Beklagter versucht einen Vertrag per Email zu widerrufen.

Das Gericht hat starke Zweifel an der Behauptung, dass der Beklagte einen Widerruf per Email an Modelsweek verschickt hätte.

“Der Beklagte behauptet, den Vertrag mit E-Mail vom 05.06.2016 widerrufen zu haben. Die Klägerin bestreitet den Zugang einer solchen E-Mail. Sie habe erstmals im Rahmen des Klageverfahrens hiervon Kenntnis erlangt.”

Wenn Sie das ganze näher interessiert, können Sie das Urteil des AG Würzburg 30 C 155/17 kostenlos hier herunterladen.

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