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Widerruf

Vestecktes Urteil vom 11. Februar 2021 in Sachen Modelsweek

 


Das hier beklagte Model hat offenbar am 10.05.2020 einen gewerblichen Vertrag für die Veröffentlichung einer Fotochiffreanzeige in der Modelsweek beauftragt. Es wurden Fotos angefertigt doch die Beklagte bezahlte den vereinbarten Preis nicht und nahm sich einen Anwalt der alle ihre Rechte gegen die Firma Lorraine Media GmbH in Berlin geltend gemacht hat.

Anwälte verdienen damit Geld und beraten Anzeigenkunden häufig falsch, um möglichst viel am Mandanten zu verdienen. Jedoch ohne Erfolg, denn am Ende konnte das Gericht nur noch feststellen, dass die Beklagte abgetaucht ist und es nicht für nötig hält vor Gericht zu erscheinen. Viele glauben an Internet Diskussion von ahnungslosen Personen die sich in Foren auf sozialen Medien einen Scherz daraus machen, anderen zu erzählen das es sich um einen unseriösen Vertrag handeln würde und die Lorraine Media GmbH doch nie eine Klage einreichen würde, weil es Betrüger sind.

Das alles sind Lügen für die man später teuer bezahlen muss.

Da hilft auch verschwinden nicht:

„Zur mündlichen Verhandlung am 21.01.2021 erschien die Beklagte trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens und Verlegung des Termins auf Ihren Wunsch hin nicht.“

Ob es ein Widerruf, Einspruch, Widerspruch, Täuschung oder Anfechtung ist – alles ist falsch und wird zum Teil frei erfunden, nur um die Betreiberin der Modelzeitung nicht bezahlen zu müssen. Nun schaut der Rechtsanwalt in die Röhre, seine Mandantin ist weg, die Honorarrechung dürfte für lange Zeit unbezahlt liegen bleiben, das Model zeigt mit ihrer Abwesenheit, dass ihr das nunmehr völlig egal ist. Das führt zu Frust auf allen Seiten denn damit kommen zu den eigentlichen Anzeigenkosten, viele Gebühren für Anwälte und Gerichte hinzu, plus Zinsen und weitere Vollstreckungskosten die den eigentlichen Preis in wenigen Jahren verdreifachen werden.

Urteil aus Berlin (Amtsgericht Charlottenburg 218 C 235/20)

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