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Widerruf

Bei Modelsweek Verträgen keine Prozesskostenhilfe!

 

Prozesskostenhilfe konnte hiernach nicht bewilligt werden, da die Rechtsverteidigung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Die Beklagte ist ausweislich der von ihr unterschriebenen Erklärung vom 24.06.2017 (Anl. K2) bei Vertragsabschluss und Erteilung des Auftrags ausdrücklich über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. Sie ist darüber hinaus aber auch darüber belehrt worden und hat dies durch doppelte Unterschrift bestätigt, dass sie ausdrücklich zustimme, dass mit der Ausführung des Vertrages und vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werde. Sie hat dabei bestätigt, dass ihr bekannt und sie damit einverstanden ‘sei, dass sie durch diese Zustimmung zur sofortigen Ausführung ihr Widerrufsrecht verliere.

Soweit die Beklagte einwendet, das Schreiben erst später erhalten zu haben, vermag das Gericht diesem bloßen Bestreiten nicht zu folgen. Die Beklagte hat ersichtlich das Informationsblatt zeitgleich mit dem Auftrag unterzeichnet. In dem Informationsblatt ist zugleich festgehalten, dass diese Informationen vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Sie ist sodann über ihr Widerrufsrecht belehrt worden, wie die Folgen des Widerrufs. Den Erhalt der Belehrungen hat sie mit wiederholter Unterschrift bestätigt. Zugleich hat sie durch ihre Unterschrift bestätigt, dass sie ausdrücklich der sofortigen Ausführung des Vertrages zustimme und ihr bekannt sei, dass sie dadurch ihr Widerrufsrecht verliere. Die dazu erteilten Hinweise sind deutlich durch Fettdruck und Rahmung hervorgehoben. Auch diese Erklärung hat sie durch ihre doppelte Unterschrift jeweils bestätigt.

Sie können sich hier kostenlos informieren und eine Kopie herunterladen.

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