Kategorien
Widerruf

Widerruf bringt Nachteile für Models

 

Widerruf und die Kosten für 46 Fotos!

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin mit Aktenzeichen 14 C 330/15 hatte über einen Widerruf eines Fotomodells zu entscheiden. Das Model war der Annahme es müsse nicht bezahlen, weil der Vertrag seriös aber ausserhalb der Firma und nicht online im Forum geschlossen wurde.

Die Entscheidungsgründe konnten wir dem Urteil entnehmen:

„Der Einspruch der Beklagten, der in rechter Form und Frist (§§ 700, 339, 340 ZPO) erfolgt und damit zulässig ist, hat in der Sache keinen Erfolg, weshalb der angefochtene Vollstreckungsbescheid aufrechtzuerhalten war, soweit nicht die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, § 343 ZPO.

Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung von 537,50 EUR gemäß §§ 241, 311 in Verbindung mit § 357 Abs. 8 BGB zu.

Unstreitig beauftragte die Beklagte die Klägerin mit schriftlichem Dauer Werbe- & Anzeigenauftrag für die Veröffentlichung einer Fotochiffreanzeige vom 26.4.2015 u. a. eine digitale Fotoserie anzufertigen, fünf Bilder davon auszusuchen und als Anzeige zu veröffentlichen, wofür ein Preis von 597,00 EUR vereinbart und von der Beklagten zu zahlen war.

Die Beklagte wurde über ihr Widerrufsrecht belehrt, was diese mit ihrer Unterschrift unter der Widerrufsbelehrung bestätigte und bestätigte, ebenfalls mit ihrer Unterschrift, dass die Klägerin mit der Vertragsausführung sofort beginnt und ihr bekannt ist, dass sie – die Beklagte – angemessenen Wertersatz für erbrachte Leistungen schulde, wenn sie ihr Widerrufsrecht ausübt.

Die Klägerin hat vorgetragen, dass sie am gleichen Tag 46 Fotos angefertigt und entwickelt habe, fünf davon ausgesucht und das Galeriebild und die Anzeige angefertigt worden seien. Da die Beklagte am 6.5.2015 einen Widerruf erklärte, sei die Anzeige nicht veröffentlich worden.

Infolge des Widerrufs schulde die Beklagte der Klägerin für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, § 367 Abs. 8 BGB. Sie – die Klägerin – habe fast alle Leistungen – bis auf das Vorrätighalten der Anzeige auf dem Server im Internet für ein Jahr erbracht.

Erspart habe die Klägerin daher nur den Aufwand/Kosten die dafür entstanden wären, die Anzeige “ins Netz” zu stellen und ein Jahr abrufbar zu halten. Dieser Aufwand sei mit einem Abschlag von 10 % auf den vereinbarten Gesamtpreis zu = 59,70 EUR, zu bewerten.

Die Beklagte ist den Ausführungen der Klägerin in der Anspruchsbegründung nicht entgegengetreten. Soweit die Beklagte in ihrem Einspruch ausführt, die Klägerin habe die Kündigung nicht angenommen und der Vertrag sei außerhalb der eigenen Firma geschlossen worden, führt dies zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung.

Da die Beklagte ausdrücklich gewünscht und dies überdies noch mit ihrer Unterschrift bestätigt hat, dass die die Klägerin mit der Vertragsausführung sofort beginnt und ihr bekannt ist, dass sie – die Beklagte – angemessenen Wertersatz für erbrachte Leistungen schulde, wenn sie ihr Widerrufsrecht ausübt, steht der Klägerin der mit der Klage geltend gemachte Anspruch zu.

Der Zinsanspruch beruht auf §§ 288, 291 BGB.

Die Kostenentscheidung hat ihre Grundlage in §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO.

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils folgt aus §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO.

Die Berufung ist nicht zuzulassen, § 511 Abs. 4 ZPO. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts.“

Urteil Quelle: Widerrufsrecht bei Modelsweek

4 Antworten auf „Widerruf bringt Nachteile für Models“

 

FINGER WEG HIERVON UND GANZ SCHNELL AUCH WENN SIE NICHT IM GERICHT LANDEN MÖCHTEN, VERLIEREN UND DANN ALLE KOSTEN DAFÜR ZAHLEN MÜSSEN!

Wenn Sie ein Vertrag unterschrieben haben, dann zahlen Sie bevor die Summe sich ver4facht wegen Gerichtsverhandlungen..Ich spreche aus Erfahrung..Sie habe zu gute Anwälte + in dem Vertrag steht nur dass Sie die Fotos publizieren aud modelzeitung.de oder castingzeitung.de.

Am besten gar keine Verträge abschliessen mit solchen Firmas.

PS: Models müssen bezahlt werden, nicht die Castingbüros oder irgendwelche Vermittler.

 

Habe für meine Tochter am Sonntag im November 2014 einen Vertrag unterschrieben. Die Fotos sind meiner Meinung nach sehr gut geworden. Die Beratung war einfach Klasse und ohne das wir dorthingegangen wären hätte meine Tochter nicht so einen Erfolg gehabt. Wir hatten bis jetzt 9 Aufträge und Anfragen. Unsere Anzeige läuft bei Lorraine für den Raum München und ich kann eigentlich nur das Allerbeste dazu sagen. Gut die Aufnahmen und die Anzeige haben ihren Preis, aber es hat sich für uns auch gelohnt.

Was ich aber gar nicht verstehen kann ist, dass es scheinbar wirklich Leute gibt die einfach die Kosten nicht bezahlen wollen und sich dann wundern, wenn es vor Gericht geht. Ihr seid schon ganz schön dreisst. Ich finde das nur gerecht wenn wir gezahlt haben, warum solls dann die anderen nit bezahlen – Wirklich dreisste Schnorrer – A Geiz is halt nit immer geil. Ich finde die Agentur sollte die Leute ruhig richtig verklagen. Daran sieht man ja auch dass es sich um eine echte Firma handelt, sonst würden die ja nicht laufend vor Gericht gewinnen. Weiter so.

Ich denke man sollte sich nicht verunsichern lassen durch diese abwertende Meinung und sich besser auf die Tatsachen berufen. Wir können wirklich nichts Schlechtes sagen und ich bin sehr stolz auf meine Tochter und würde den Service auch immer wieder weiterempfehlen.

Liebe Grüsse aus München
Familie Freser

 

Leider nein. Wenn Ihr einen Widerruf verfasst und den absendet ist der Vertrag ja beendet. Rein rechtlich existiert dann kein Vertrag mehr denn Ihr wolltet ja mit Eurem Widerruf bezecken, dass das gesamte Geschäft nicht mehr zustande kommt.

Das ändert aber leider nichts daran, dass Ihr trotzdem zahlen müsst. Diese Zahlung ist dann ein Wertersatz für die Leistung. Einen Anspruch auf die Fotos habt Ihr dann leider nicht mehr.

Ich habe allerdings schon gehört, dass die Firmal Lorraine Media Kunden die Fotos trotzdem zusendet nachdem sie vollständig bezahlt haben, obwohl sie das eigentlich nicht müssten.

 

Wenn wir trotz Widerruf für Fotobearbeitung u.Schminken 328 € bezahlen, haben wir dann Anspruch auf die Fotos?

Wir sind leider auf die Modelsweek reingefallen und haben den
Vertrag unterschrieben. Noch am selben Tag haben wir den Widerruf per Email
gesendet und am nächsten Werktag oder Einschreiben Rückschein. Im Vetrag
stand für Kosten der Bearbeitung müssten wir bezahlen. wir haben bis heute
KEINE Fotos gesehen! Kann nur jeden warnen vor MODELSWEEK!!!!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert