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Widerruf

Widerrufe gab es schon im Jahr 2012

 

Eigentliche Gebühr für eine Anzeige hat sich durch ein Gerichtsverfahren verdoppelt.

Schon damals konnten viele Richter nur mit dem Kopf schütteln. Jeder der einen Vertrag unterschreibt braucht sich nicht an die Vereinbarung zu halten. Wozu das ganze noch?

“Soweit sich die Beklagte auf einen behaupteten Widerspruch zu diesem Vertrag vom 22.11.2012 bezieht, also ein Widerspruch nach Vertragsabschluss, vermag dieser Widerspruch dem Vertrag nicht die Rechtsgrundlage zu entziehen. Grundsätzlich sind geschlossene Verträge zwischen den Parteien verbindlich und können nur dann einseitig widerrufen werden, wenn eine gesetzliche Vorschrift dies ausdrücklich zulässt. Welche dies hier im vorliegenden Fall sein soll, ist weder vorgetragen noch ersichtlich.”

Wenn der Bürger entmündigt wird, um ihn zu entlasten so mag das ja ganz schön sein. Das sich die guten alten Zeiten mit einem wahnsinnigen Widerrufsrecht jedoch verabschieden sollte man nicht unterschätzen. Ein Wort ist heute nichts mehr wert – und ein Vertrag auch nicht.

Obwohl dem Beklagten eine lange Zeit eingeräumt wurde (von 2012 bis 2015) hat er nicht gezahlt. Dafür muss er jetzt doppelt zahlen AG Oberhausen 32 C 2196/15