Erfolgsaussichten negativ. Schnellurteil vom 19. März 2021
Kurzer Prozess in Stuttgart
“Der Beklagte trägt nach Einspruchsrücknahme auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf bis 1.000,00 € festgesetzt.”
Hätte er nicht auf diejengen gehört, wäre es ihm erspart geblieben. Das ist ein spätes und teueres Einsehen!