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Widerruf

Kein Verbrauchervertrag im Sinne der §§ 312

 

Informationsblatt zum gewerblichen Daueranzeigenauftrag
zur selbstständige/beruflichen Tätigkeit als Modell

“Der Beklagten ‘ steht auch kein Widerrufsrecht gemäß § 312’!?uchst: b .Abs. 1 BGB zu, denn vorliegend liegt kein Verbrauchervertrag im Sinne der §§ 312 Abs. 1, 310 Abs., 38GB vor. Verbraucher ist gemäß § 13, BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen be’ruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dies war bei der Beklagten nicht der Fall. Die Klägerin hat unbestritten vorgetragen, dass Zweck des Vertrages die Aufnahme bzw. die Fortsetzung einer selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit der Beklagten als Fotomodell ist.

Dies wird durch die verwendete Bezeichnung des Vertrages gestützt. Auch der Inhalt des Vertrages war darauf gerichtet, der Beklagten entgeltliche Tätigkeiten als Model in verschiedenen Bereichen zu vermitteln .Die Beklagte ist daher als Unternehmerin im Sinn,e des § 14 BGB zu behandeln.”

Wenn sie möchten können sie hier kostenlos eine Kopie des Urteils AG Grevenbroich vom 23.10.2019 – 27 C 141/19 herunterladen.