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Widerruf

Halle 2 C 176 15 vs. 163 C 3011 15

 

Wie in (Halle 2 C 176 15) und (Magdeburg 163 C 3011 15) mit Zahlen herumgeschmissen wird kann man hier bewundern.

Beim Amtsgericht Magdeburg sowie beim Amtsgericht Halle 2 C 176 15 verlor die Lorraine Media GmbH zu einem Großteil Klagen gegen Kunden die durch Rechtsanwälte vertreten waren?

Amtsgericht Halle in Westfalen (Az. 2 C 176/15) 130 EURO

Amtsgericht Magdeburg (Az. 163 C 3011/15) 125 EURO

 

Wertersatz
Halle 2 C 176 15

Vermutlich werden Lorraine Media, Presseberichterstatter oder Verbraucherschützer verstärkt damit werben, dass man für ein Fotoshooting bei Modelsweek nur 125-130 Euro bezahlen muss. Aber für viele ist noch immer nicht klar und verständlich, dass nicht das Fotoshooting sondern Wertersatz bezahlt werden muss. Das ist etwas völlig anderes, denn der Wertersatz bemisst sich am Preis und nicht daran was ein Fotoshooting kostet.

In den allermeisten Fällen ist ein Wertersatz in Höhe von bis zu 90% zu zahlen – jeder kann hier und im Internet duzende Urteile als Nachweis mit ausführlichen Begründungen finden und das überprüfen. Wer das leugnet macht sich unglaubwürdig!

Das Urteil aus Magdeburg ist ein Paradebeispiel dafür, dass die Kundin am Ende 538,20 € zu bezahlen hat, denn gegen die Kundin wurde im Vorfeld ein Vollstreckungsbescheid in Höhe von 412,78 € erlassen, der natürlich bestehen bleibt.

Andernfalls wäre die Kundin zur Zahlung von 538,20 € verurteilt worden. Wer rechnen kann wird feststellen, dass

412,78 € plus 125,42 €  = 538,20 € ergibt.

In der Urteilsbegründung heißt es wortwörtlich:

„Insoweit ist die Beklagte antragsgemäß zu verurteilen und der gegen sie ergangene Vollstreckungsbescheid aufrechtzuerhalten. Da in diesem zunächst nur eine Forderung in Höhe von 412,78 € tituliert wurde, ist die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung eines weiteren Betrages in Höhe von 125,42 € verpflichtet und insoweit zu verurteilen. „

Vorsicht vor unseriöser Berichterstattung und Verbraucherschützern. Fallen Sie nicht auf falsche Presse- und Medienberichterstattung herein die ihren Lesern vorgaukeln, dass bei Widerruf nur Wertersatz in Höhe von wenigen Euro zu bezahlen sei. Diese Aussagen sind falsch und durch zahlreiche Urteile widerlegt.

Und damit noch nicht genug. Weil hier nicht pünktlich gezahlt wurde kommen obendrein noch die Gerichts- und Verfahrenskosten hinzu. (Nachweiss: Kostenfestsetzungsbeschluss

)

Somit kostet der Widerruf nicht nur 538,20 € Wertersatz, nein hinzu kommen auch noch 237,50 € Gerichts- und Anwaltskosten der Lorraine Media GmbH. Das sind schon mal Kosten von 775,70 €. Dabei sind die Gebühren für den eigenen Rechtsanwalt noch nicht beinhaltet. Warum sollte man sich zu einem Widerruf anstiften lassen?