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Widerruf

Urteil Lorraine Media GmbH vor dem Amtsgericht Halle

 

Das Amtsgericht Halle spricht der Lorraine Media GmbH den vollen Anspruch zu und verurteilt die Beklagte zu Zahlungen von insgesamt 735,00 Euro.

Das Ganze hat sich, wie häufig bei Verfahren mit der Lorraine Media GmbH, auf einem Werbevertrag der Agentur bezogen. Die Schuldnerin unterschreibt im Jahr 2011 einen kostenpflichtigen Vertrag und glaubt den fadenscheinigen Informationen die über das Internet von erfahrenen Verbraucherschützern verbreitet werden.

Schon damals glaubten Verbraucherschützer es läge ein Widerrufsrecht vor. Und so beraten verfasste die Schuldnerin ihren Widerruf “Das bei der Klägerin am 31.05.2011 als Widerruf bezeichnete Schreiben der Beklagten ist als fristgemäße Kündigung des zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrages anzusehen, weil der Beklagten ein aus § 312 BGB resultierendes Widerrufsrecht vorliegend nicht zusteht.”

Nun darf die völlig falsch informierte “Verbraucherin” 735 Euro zahlen. Wenn man bedenkt, dass sie den Auftrag im Jahr 2011 erteilte und die Gerichtsverhandlung erst im Jahr 2015 stattfand kommen auch noch Zinsen für die 4 Jahre hinzu. Ein ewiges Theater geht damit vorerst zu Ende doch Verbraucherschützer die für ihre miesen Tipps nicht haftbar zu machen sind werden weiterhin den Menschen erzählen das sie sich einfach nicht an Verträge halten brauchen und nur widerrufen müssen. Dann kostet das alles nur 50 Euro!

Überzeugen Sie sich von der Wahrheit und lassen Sie sich nicht falsch informieren. Wer einen Vertrag abschließt und die vereinbarten Kosten nicht begleicht landet früher oder später vor Gericht, wenn er es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hat. Überzeugen Sie sich hier von der Wahrheit AG Halle 105 C 3137/14.