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Unvorstellbare Dreistigkeit – Es ist kein Betrug!

Eine Frau aus NRW versucht mit Anwalt eine Agentur um fällige Rechnung zu prellen und wird erwischt, doch es ist kein Betrug.

Der Streitwert wurde auf 1.197 Euro festgesetzt. Lesen Sie hier!

Dem Gericht wollte die Auftraggeberin weissmachen, sie sei eine Verbraucherin, hätte alle Rechte und bräuchte deshalb auch nichts zu bezahlen. Doch das Gericht befand, dass es immer noch einige Geschäfte gibt, die gültig bleiben.

Geld wollte die Dame nicht mehr besitzen.

Sie wurde verurteilt an die Agentur fast 1.200 Euro zu bezahlen. Nachdem klar war das sie sich auf falsche Informationen von windigen Verbraucherschützern gestützt hatte die sich jetzt ins Fäustchen lachen kamen dann auch noch die Gerichtskosten von fast 500 Euro hinzu. Vorsichtig sollte man sein, wenn man im Internet liesst, dass man sich keine Sorgen machen muss und nichts bezahlen braucht. Eine Kopie der vom Gericht festgesetzen Kosten können Sie hier kostenlos herunterladen:

Risiko Gerichtskosten im Fall Lorraine Media GmbH Anzeigenvertrag

Spielsucht soll Grund für Betrügerei sein

Als Motiv für sehen Beteiligte die Spielsucht. Nach Informationen von Reporter Kessler habe die Frau versucht abzuzocken und die Agentur zu prellen.

Amtsgericht Gelsenkirchen 204 C 29/20